Mitglied inaktiv
hallo, der papa von meiner nun 5jährigen tochter ist engländer und somit hat meine tochter ja auch ein anrecht auf die englische staatsbürgerschaft, die soll sie nun bekommen,hat dann beide staatsbürgerschaften d und gb, ich wollte fragen, da der papa, mit dem ich zusammenlebe, aber keine sorgerecht nur umgangsrecht hat,ob das überhaupt geht, also meine geht das ohne sorgerecht das sie die gb staatsbürgerschaft bekommt? etwas verwirrend hoffe sie verstehen es trotzdem. sandra
Hallo, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Gruß, NB
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