Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Kind

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Bin ja jetz in der zwölften woche schwanger und wollte das in der Firma demnächst schriftlich mitteilen.Wie kann ich das am besten machen bin nicht grad so gut im briefe formulieren.weil sie ja meinten ich muss die fristen beachten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Ansonsten gelten keine Fristen - einfach kurz schriftlich voraussichtlichen ET mitteilen. Sobald vom Arzt errechnet ebenfalls den Beginn des Mutterschutzes mitteilen. Gruß, NB


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