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Mutterschutz und Erziehungsgeld In unserer heutigen Krabbelgruppe haben wir uns über das Thema „Mutterschutz und Erziehungsgeld“ unterhalten. Dabei sind folgende Fragen aufgetreten: Der Fall Frau Müller hat am 31.12.2000 eine Tochter bekommen. Sie hat mit ihrem Arbeitgeber einen 3-jährigen Erziehungsurlaub vereinbart. Am 31.12.2003 bzw. am 02.01.2004 wird sie also wieder arbeiten gehen. In ihrem Erziehungsurlaub wird Frau Müller erneut schwanger. Sie hat während des Erziehungsurlaubs nicht gearbeitet. Ihr letztes Nettogehalt (Oktober 2000) betrug 1.200 €. 1. Der errechnete Geburtstermin für das zweite Kind ist der 31.01.2004. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin befindet sich Frau Müller im Mutterschutz. Bei ihrem ersten Kind hatte sie 14 Wochen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse erhalten, das (vom Arbeitgeber?) noch auf die Höhe ihres letzten Nettolohns erhöht wurde. Frau Müllers Mutterschutz beginnt also (ca.) am 15.12.2003. Wie hoch sind Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? 2. Der errechnete Geburtstermin für das zweite Kind ist der 28.02.2004. Mutterschutz beginnt also (ca.) am 15.01.2004. Frau Müller arbeitete daher nur 2 Wochen lang. Wie hoch sind Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? 3. Der errechnete Geburtstermin für das zweite Kind ist der 31.03.2004. Mutterschutz beginnt also (ca.) am 15.02.2004. Frau Müller arbeitete daher nur 1 ½ Monate lang. Wie hoch sind Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? 4. Würde sich an den Ansprüchen/Zahlungen etwas ändern, wenn Frau Müller als geringfügig Beschäftigte ab April 2003 monatlich 400 € verdient hätte?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Auf so spezielle und umfangreiche Probleme kann ich nicht kostenfrei eingehen. Das verbietet das Gesetz. Gruß, NB
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