Mitglied inaktiv
hallo! ich hab einen sohn, der am 15.04.2000 geboren wurde. jetzt bin ich wieder schwanger und hab am 09.12.2002 ET, d.h. im erziehungsurlaub vom ersten kind, bin ich im mutterschutz vom 2.kind! steht mir vom geschäft oder krankenkasse geld zu, wie beim 1. kind? verlängert sich mein erziehungsurlaub automatisch vom geburtstermin vom 2. kind wieder um 3 jahre? d.h. doch, daß ich so gesehen am geburtstermin 2005 wieder arbeiten kann! oder kann man mir kündigen? danke im vorraus SANDRA mit MARCO und Krümmel
Liebe Sandra, 1. Sie erhalten die Leistung der KK, aber nicht den AG-Zuschuß 2. Sie müssen am Ende des ersten EU den zweiten mit 8 Wo. Frist beantragen. Gruß NB
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