Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Elternzeit

Frage: 2. Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meine zweijährige Erziehungszeit ist am 10.06.04 abgelaufen. Zur Zeit bin ich wieder schwanger. Dies habe ich meinem Arbeitgeber vor 2 Monaten schriftlich mitgeteilt. Ebenso habe ich ihn informiert, daß ich die Elternzeit des ersten Kindes bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern möchte. Danach mmöchte ich die 3 Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate der Elternzeit des ersten Kindes sollen im Anschluß daran genommen werden (ca.7 Mon.) Leider habe ich bis heute noch keine Stellungnahme von meinem Arbeitgeber erhalten. Auf telefonische Rückfrage meinerseits wurde ich von meinem Chef an die zuständige Sekretärin, die bis zum 16.06.04 in Urlaub ist, verwiesen, um mich dann bei ihr zu melden. Wie wird diese Situation rechtlich gewertet und welche Berechnungsgrundlage ist das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG kann frei entscheiden, ob er einer Verlängerung zustimmt. Ansonsten müssen Sie zwischen dem Ende des EUs und der Geburt wieder arbeiten gehen. Wenn Sie wegbleiben, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung (vielleicht will er das provozieren). Also: Erreichen Sie, dass er eine Entscheidung trifft. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, inzwischen hat sich das mit den beiden Elternzeiten geklärt. Es bleiben allerdings noch Fragen meinerseits offen. 10.06.04 Ende 2jährige ELternzeit für erstes Kind, 2.Schwangerschaft 17. Woche 11.06.04 zu Arbeitsbeginn telef. Anfrage unter Anwesenheit des Ehemannes mit Bereitschaftserklärung zum Dienst antreten. Antwort: es wäre o.K., daß ich mich rechtzeitig gemeldet hätte, er notiert dies und stellt mich bis zur Klärung der Sachlage durch die zuständige Sekretärin, die bis 16.06.04 noch in Urlaub sei, frei. Notfalls müsse die Fehlzeit als Minusstunden gewertet werden. Er bestätigte uns telef. daß mein Name nicht auf dem aktuellen Dienstplan eingetragen wäre. 17.06.04 Sekretärin telefon. erreicht. Diese teilt mit, daß EZ bis zum MuSchu des 2. Kindes verlängert wird, danach sich die EZ des 2. Kindes anschließt und der Rest für das erste Kind nicht mehr genehmigt wird. Bis zum Ende der KW 26 erhalte ich dies schriftlich. Kein Hinweis auf die Zeit zwischen 11.06.04 und dem schriftlichen Bescheid. 23.06.04 Erhalt der schriftlichen Bestätigung mit Text wie telef. am 17.06.04 besprochen. Ebenfalls kein Hinweis auf die Zeit zwischen 11.06.04 bis heute. Datum des Schreibens 21.06.04. Gilt die mündliche Freistellung in diesem Fall als gearbeitet? Ist das Datum der Bestätigung von Bedeutung - wenn ja, inwiefern? Welches weitere Vorgehen empfehlen Sie? Vielen Dank Sporthase


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...