Mitglied inaktiv
Meine zweijährige Erziehungszeit ist am 10.06.04 abgelaufen. Zur Zeit bin ich wieder schwanger. Dies habe ich meinem Arbeitgeber vor 2 Monaten schriftlich mitgeteilt. Ebenso habe ich ihn informiert, daß ich die Elternzeit des ersten Kindes bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern möchte. Danach mmöchte ich die 3 Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate der Elternzeit des ersten Kindes sollen im Anschluß daran genommen werden (ca.7 Mon.) Leider habe ich bis heute noch keine Stellungnahme von meinem Arbeitgeber erhalten. Auf telefonische Rückfrage meinerseits wurde ich von meinem Chef an die zuständige Sekretärin, die bis zum 16.06.04 in Urlaub ist, verwiesen, um mich dann bei ihr zu melden. Wie wird diese Situation rechtlich gewertet und welche Berechnungsgrundlage ist das?
Hallo, der AG kann frei entscheiden, ob er einer Verlängerung zustimmt. Ansonsten müssen Sie zwischen dem Ende des EUs und der Geburt wieder arbeiten gehen. Wenn Sie wegbleiben, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung (vielleicht will er das provozieren). Also: Erreichen Sie, dass er eine Entscheidung trifft. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, inzwischen hat sich das mit den beiden Elternzeiten geklärt. Es bleiben allerdings noch Fragen meinerseits offen. 10.06.04 Ende 2jährige ELternzeit für erstes Kind, 2.Schwangerschaft 17. Woche 11.06.04 zu Arbeitsbeginn telef. Anfrage unter Anwesenheit des Ehemannes mit Bereitschaftserklärung zum Dienst antreten. Antwort: es wäre o.K., daß ich mich rechtzeitig gemeldet hätte, er notiert dies und stellt mich bis zur Klärung der Sachlage durch die zuständige Sekretärin, die bis 16.06.04 noch in Urlaub sei, frei. Notfalls müsse die Fehlzeit als Minusstunden gewertet werden. Er bestätigte uns telef. daß mein Name nicht auf dem aktuellen Dienstplan eingetragen wäre. 17.06.04 Sekretärin telefon. erreicht. Diese teilt mit, daß EZ bis zum MuSchu des 2. Kindes verlängert wird, danach sich die EZ des 2. Kindes anschließt und der Rest für das erste Kind nicht mehr genehmigt wird. Bis zum Ende der KW 26 erhalte ich dies schriftlich. Kein Hinweis auf die Zeit zwischen 11.06.04 und dem schriftlichen Bescheid. 23.06.04 Erhalt der schriftlichen Bestätigung mit Text wie telef. am 17.06.04 besprochen. Ebenfalls kein Hinweis auf die Zeit zwischen 11.06.04 bis heute. Datum des Schreibens 21.06.04. Gilt die mündliche Freistellung in diesem Fall als gearbeitet? Ist das Datum der Bestätigung von Bedeutung - wenn ja, inwiefern? Welches weitere Vorgehen empfehlen Sie? Vielen Dank Sporthase
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