Mitglied inaktiv
sie haben weiter unten meine frage übersehen, deswegen hier nochmal: hallo! ich habe bis mitte februar mein gehalt bekommen und danach mutterschaftsgeld! wir bekommen auch ein 13. monatsgehalt. steht mir ein teil dessen zu? und wenn ja, bis mitte februar oder solange ich das mutterschaftsgeld bekam? danke! paula
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Da es keine regelmäßige Leistung ist, zählt es auch nicht zur MG-Berechnung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK