Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1044

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Hallo Frau Bader, seit kurzem arbeite ich Teilzeit (25 St/Wo) während der Elternzeit, allerdings bei einem anderen AG. Ich habe einen befristeten Vertrag bis 28.2.05. Ich bin wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 24.02.05. Muß mir der neue AG Mutterschaftsgeld für den vollen Mutterschutz zahlen oder nur für die Zeit vom 24.-28.2.? Danke Anja


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