Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der EU für mein erstes Kind läuft am 14. Juli aus, der MS fürs zweite beginnt erst Ende September, d. h. ich müßte einige Wochen arbeiten. Bekomme ich dann wieder ganz normal Gehalt bzw.Mutterschaftsgeld vom 14. Juli bis 8 Wochen nach der Geburt(und Urlaubs/-Weihnachtsgeld)? Ich frage mich nämlich,ob es sich finanziell lohnt, da wir monemtan in Kanada wohnen und die Hin- und Herfliegerei ja auch ihren Preis hat (von den Strapazen mal ganz abgesehen). Perdita
Liebe Perdita, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Gruß, Nb
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente