Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1.arbeitstag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1.arbeitstag

Mitglied inaktiv

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hallo.frau bader.ich muß nochmal fragen.der erste arbeitstag nach der elternzeit ist also der geburtstag des kindes? 7.11.06 geb,2 jahre erziehungszeit.arbeitsbeginn 7.11.08?keiner kann es richtig sagen.auch die krankenkasse nicht.der chef erst recht nicht.von einer kolleginn weiß ich aber,daß sie damals (2003) am tag nach dem geburtstag angefangen hat und es auch wohl so vorgegeben war.ist das jetzt neu mit dem beginn am geburtstag? danke...ich weiß nämlich bald gar nichts mehr


Mitglied inaktiv

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ansonsten ist es der 3. geburtstag des kindes. sunny


Mitglied inaktiv

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ich stand vor einer weile vor der gleichen frage (mein sohn , am 9.7.06 geboren und hatte 1 jahr erziehungsurlaub ) und laut arbeitsgericht und anwalt , hätte ich rein rechtlich , genau am 1.geburtstag , also am 9.7.2007 meinen ersten arbeitstag gehabt ,wenn nicht andere probleme dazu gekommen wären. also ich denke das es dann auch bei dir so sein wird das du rechtlich gesehen wenn dein kind am 7.11.2006 geboren wurde und bei 2 jahren erziehungzeit , du deinen ersten arbeitstag am 7.11.2008 hast.


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