Ine285
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, erst einmal vielen Dank für die wichtige Arbeit, die Sie hier machen! Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier richtig. Ich habe vor einigen Tagen zwei Backenzähne versiegelt bekommen (im Nachhinein bereue ich es sehr, da es eigentlich nicht zwingend notwendig gewesen wäre, sondern nur eine „Prophylaxe“)… Leider habe ich nun seitdem einen extrem chemischen Geschmack im Mund, von dem mir fast übel wird. Als Jugendliche habe ich bereits Versiegelung bekommen, aber da gab es nie Probleme. Nach etwas Recherche habe ich mit Erschrecken erfahren, dass aus diesem Versiegelungskunsstoff bis zu 4 MONATE lang Formaldehyd und Monomere „ausdünsten“, und auch andere gefährliche Stoffe wie Bisphenol A sind wohl enthalten. Die versiegelten Stellen fühlen sich auch sehr rauh an und wenn ich mit der Zunge drüber fahre, verstärkt sich jedes Mal dieser chemische Geschmack noch. Ich mache mir nun große Sorgen, da wir schwanger werden möchten (aktuell kann es sein, dass ich bereits schwanger bin, es ist noch zu früh für einen Test). Hätte ich gewusst, was da eingesetzt wird, hätte ich das nie während der Kinderplanung machen lassen! Können diese Stoffe Schaden anrichten? (Wenn nicht für einen Erwachsenen, dann evtl für den Embryo) Was kann ich nun tun, kann die Versiegelung evtl. wieder entfernt werden? Was mache ich, wenn dieser Geschmack nicht weggeht? Das kann doch nicht gesund sein :-( Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihren Rat!!
Tierversuche legen nicht den Verdacht nahe, dass eine Formaldehyd-Exposition in der Schwangerschaft zu einem erhöhten Fehlbildungsrisiko führt. Formalin wird über die Lungen und den Gastrointestinaltrakt resorbiert. Am Arbeitsplatz sollte die Atemluft nicht mehr als 0,3 ppm enthalten (ACGIH, 1995-1996). Der Geruch kann von den meisten Menschen bei Konzentrationen von 0,8 ppm wahrgenommen werden (CHRIS, 1992). In Deutschland gilt für Formaldehyd eine maximale Arbeitsplatzkonzentration von 370 µg/m3 (DFG 2000). Für das Bauwesen ist für Gebäude bei einer Zertifizierung nach der Deutschen Gesellschaft nachhaltiges Bauen (DGNB) ein Formaldehyd-Grenzwert von 120 µg/m³ definiert. In einer Kohortenstudie mit 316 OP-Schwestern, die neben Narkosengasen auch Formalindämpfen im ersten Schwangerschaftsdrittel ausgesetzt waren, zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Abortrate (Saurel-Cubizolles et al 1994). In Fall-Kontroll-Studien mit 61 Kosmetikerinnen (John et al 1994) und 206 Laborassistentinnen (Taskinen et al 1994) ergab sich ein schwacher Zusammenhang zwischen Formalin-Exposition im ersten Schwangerschaftsdrittel und Spontanaborten (Odds Ratio=2,1, 95%-Konfidenzintervall 1,0-4,3 bzw. Odds Ratio=3,5, 95%-Konfidenzintervall 1,1-11,2). In einer älteren Fall-Kontroll-Studie mit 164 Krankenschwestern konnte kein Zusammenhang zwischen einer Arbeitsplatzexposition mit Formalin und Spontanaborten hergestellt werden (Hemminki et al 1985). Eine Übersichtsarbeit von Toxikologen kam 2001 zu dem Schluss, dass die Formalin-Exposition an typischen Arbeitsplätzen keine Gefahren für die Beschäftigten bei Kinderwunsch bzw. in der Schwangerschaft mit sich bringt (Collins et al 2001). In der Natur kommt Formaldehyd zum Beispiel in Säugetierzellen beim normalen Stoffwechsel als Zwischenprodukt vor. Im Menschen werden auf diese Weise pro Tag etwa 878 bis 1310 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gebildet. Für einen Menschen mit einem Körpergewicht von 70 Kilogramm entspricht dies 61 bis 92 Gramm Formaldehyd pro Tag. Die Halbwertszeit beträgt 1 bis 1,5 Minuten. Insofern wäre selbst bei geringfügiger Aufnahme über die Haut nicht mit einer lang anhaltenden Wirkung zu rechnen. Da es sich bei Ihnen ja nicht um eine dauerhafte berufliche Exposition in hohen Konzentrationen handelt hat, sehe ich keine besonderen Gefahren. Ähnliches gilt für Bisphenol A. Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, die für die Herstellung von Kunststoffen und Kunstharzen verwendet wird. Es ist in Plastik enthalten, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, wie Babyfläschchen, Innenbeschichtung von Konservendosen, Plastikgeschirr und Folienverpackungen. Aus diesen Kunststoffen wird es freigesetzt und wird dann vorwiegend mit kontaminierter Nahrung aufgenommen. Bisphenol A wirkt östrogenartig, beeinflusst die Synthese und den Metabolismus von Hormonen und bindet schwach an den Östrogenrezeptor (Klingmüller & Alléra 2011). Die Lebensmittel-Überwachungsbehörde der Europäischen Union in Parma (EFSA) ist 2007 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine für den Menschen gefährliche Dosis nicht erreicht wird. In einer Stellungnahme heißt es zudem, Ungeborene und Säuglinge würden den Stoff abbauen, bevor er ihnen Schaden zufügen könne. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) setzte bis 2006 für BPA einen Grenzwert von 10 µg pro kg Körpergewicht und pro Tag. In ihrer im Januar 2007 veröffentlichten aktualisierten Bewertung von BPA berücksichtigte die EFSA rund 200 Studien und Übersichtsartikel, die seit ihrer ersten Bewertung (2002) erschienen waren, inklusive einer umfangreichen Zwei-Generationen-Studie mit Mäusen. Auf Basis der vorliegenden Daten hat die EFSA den Grenzwert auf 50 µg/kg pro Tag angehoben, Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keinen Anlass, die bisherige Risikobewertung für Bisphenol A zu ändern (Bundesinstitut für Risikobewertung, Mitteilung zu Bisphenol A, September 2008): „Wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2007 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,05 Milligramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht eingehalten, besteht für Verbraucher kein gesundheitliches Risiko.“ Eine Entfernung der Zahnversiegelung wäre sicher nicht sinnvoll!
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