ICSI Kostenübernahme im PKV/GKV Falle

Frage an Dr. med. Volker Wetzel Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: ICSI Kostenübernahme im PKV/GKV Falle

Sehr geehrter Hr. Dr. Wetzel, Wir haben bereits zwei erfolglose ICSI Versuche, -und einen 1 1/2 jährigen Schriftverkehr mit unseren Krankenkassen hinter uns. Das Problem der ICSI Kostenübernahme scheint auch nach diversen Urteilen und der Aktualisierung vom 03.04.2001 noch nicht vollständig geklärt zu sein, zumindest haben wir mit unserem PKV Versicherer größere Probleme. In unserem Fall bin ich der Verursacher und privat versichert, meine Frau ist bei der GKV. In endlosen Internet-Recherchen habe ich lediglich Präzedenzfälle gefunden, die allerdings ursächlich immer auf einem GKV Verhältnis basieren. Hier scheint die Sachlage klar zu schein, die GKV kommt nun nach dem Urteil vom 03.04.2001 auch für ICSI auf. (4 Versuche?), auch wenn der Ehepartner bei der PKV versichert ist. Der Umkehrschluß scheint nicht klar zu sein. Wie ist die Rechtslage in unserem Fall? Wieviele Versuche muß die PKV bezahlen? Ist die PKV und die GKV auch zur Kostenübernahme im Ausland verpflichtet? Wir wollen mit der Behandlung weitermachen, Sie wurden uns empfohlen. Allerdings will ich nach all den geschilderten zrechtlichen Problemen, die neben der ohnehin großen psychischen Belastung der Behandlung dem Erfolg wenig dienlich sind, diese Randbedingung vollständig geklärt wissen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. - ein Hoch auf die dt. Rechtsprechung!!, wo bleibt der oft zitierte Gleichbehandlungsgebot ?

Mitglied inaktiv - 14.04.2002, 12:08



Antwort auf: ICSI Kostenübernahme im PKV/GKV Falle

Auch Euer Fall. es geht in dem Falle nach dem Verursacherprinzip, d.h. Deine PKV muss zur Kasse gebeten werden!

Mitglied inaktiv - 14.04.2002, 17:34



Antwort auf: ICSI Kostenübernahme im PKV/GKV Falle

Hallo Nobody, Kirsche hat Ihnen die Antwort genannt, bei privaten Krankenversicherungen gibt es allerdings keine Regeln wer wieviel bezahlt, es besteht ein Einzelvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Kasse, allerdings gilt eben das Verursacherprinzip. Die Kostenerstattung ist von PK zu PK unterschiedlich. Sprechen Sie Ihre Kasse an und lassen sich schriftlich den LeistungsumfaNG ZUSICHERN: Alles weitere können wir in einem pers. Gespräch klären. Bis bald, i.V.Dr.Wetzel, Graeber

Mitglied inaktiv - 17.04.2002, 20:06



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