Mitglied inaktiv
Liebe Martina! ich hab in meinem Vertrag mit der Krankenversicherung gelesen, dass nur eine Beleghebamme bezahlt wird. Telefonisch wurde mir gesagt, ich könnte ca. 3 Wochen vor und nach ET die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen. Welche Leistungen kann ich denn damit haben und welche würden Sie zusätzlich empfehlen, die wir dann evtl. privat bezahlen würden. zB GVK und SS Gymnastik. An wen wende ich mich am besten? Liebe Grüße und vielen Dank! Uschi
Mitglied inaktiv
Wende Dich direkt an Deine KK. Jede hat da andere Bestimmungen. Laß Dir am Besten alles schriftlich geben!
Mitglied inaktiv
Liebe Uschi, ich bin auch privat versichert. Bei mir bezahlt die Krankenkasse 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt die Vorsorge bzw. Nachsorge nach der Gebührenordnung für Hebammen. Genauso Vorbereitungskurs und Rückbildungsgymnastik. Damit Du nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst bzw. nicht breit bist nachher alles selbst zu zahlen, solltest Du Dich an Deine KK wenden. Liebe Grüsse von Ingrid
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Hallo Frau Höfel, ich war bislang immer gesetzlich versichert als meine Hebamme die Nachsorge gemacht hat. Nun bin ich privat versichert und frage mich, ob dies für die Hebamme bessere / schlechtere oder gleiche Bezahlung bedeutet und ob sie dadurch mehr oder weniger Aufwand hat. Liebe Grüße, Liliana