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Frage: Praxisgebühr???

Mitglied inaktiv

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Hallo ich bin in der 16 SSW.Ich habe von kurzem gelesen,dass werdende Mütter keine Praxisgebühr 10 Eoro nicht bezahlen müsse,wenn sie zu den vorsorge-unretsuchungen gehen. Stimmt das??? mit freundlishe Grüße


Mitglied inaktiv

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Hallo! Also, ich mußte Praxisgebühr zahlen, weil wohl nicht alle untersuchungen unbedingt zur Vorsorge gehören. Ganz genau weiß ich es auch nicht, aber so habe ich es gelesen. Ich glaube auf der Seite von dr. Bluni ist eine Information dazu! Auf jeden Fall die Belege über die Praxisgebührzahlung aufbewahren, damit man gegebenenfalls sich befreien lassen kann. Übrigens, wenn Du die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme machen läßt, dann kostet es keine Gebühr, wird aber auch von der krankenkasse bezahlt! Gruß Catrin


Mitglied inaktiv

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Hallo Sophie, die Praxisgebühr muss beim Arzt dann nicht entrichtet werden, wenn er ausschließlich die Untersuchungen macht, die bei den VU's vorgeschrieben sind. Leider kann ich dir nicht genau sagen, was vorgeschrieben ist, aber ich denke mal, dass lediglich die Vaginaluntersuchung und 3 Ultraschall vorgegeben sind. Schon ggf. bei einer Infektion oder so, denke ich, dass es keine Leistung der Vorsorge mehr sind und dann ist die Praxisgebühr fällig. Ich denke aber, dass dir da deine Krankenkasse weiter helfen kann. Alles liebe Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo Sophie, genau DEINE Information habe ich auch von meiner Krankenkasse (Deutsche BKK) bekommen. Daraufhin rief ich da an und teilte denen mit, daß ich die 10 Euro immer bezahlen mußte und sie konnten es nicht glauben.... Dann habe ich bißchen nachgeforscht und habe herausgefunden, wie das läuft: WENN der Arzt lediglich die vorgeschriebenen VU's macht (3x Ultraschall), Blutdruck messen, Urintest etc, dann brauchst Du die Gebühr nicht bezahlen. Bei Schwangerschaftsbeschwerden erhältst Du die Arznei-, Verband- und Heilmittel OHNE ZUZAHLUNG (schön, daß unsere Apotheke das nicht wußte und ich bezahlen mußte:-( ) Wenn Dein Arzt aber zum Beispiel einen separaten Abstrich macht, weil Du das Gefühl hast, Du hast eine Pilzinfektion; oder macht er eine Beratung, die in der VU nicht vorgesehen ist, ist die Praxisgebühr fällig. Und da man in der Schwangerschaft meistens mehr Fragen hat, als der Gesetzgeber wieder "zulässt", muß man meistens bezahlen. Aber ich persönlich sehe es so, daß mir die Sache für mein Baby natürlich Wert ist und da mein Arzt immer CTG und immer Ultraschall macht, bezahle ich gern, weil ich dann weiß, daß er alles gut unter Kontrolle hat.... Die Kassen übernehmen übrigens auch die Kosten für die Schwangerschaftsgymnastik oder Geburtsvorberietung (bei BKK für max. 14 Stunden), wenn sie von einer Hebamme angeleitet werden. Der Partner bekommt 50% der Kosten erstattet, wenn er bei dieser Krankenkasse ist.... Die Kosten der Klinikentbindung werden zu 100% übernommen, es ist also bis zum 6. Tag der nach der Entbindung auch keine Krankenhaustagegeld-Zuzahlung nötig! Eien Haushaltshilfe steht Dir zu, wenn Du die Weiterführung des Haushaltes nicht durchführen kannst, weil Du Schwangerschaftsbeschwerden hast. Auch nach der Entbindung werden diverse Kosten übernommen... sei es für die Rückbildungsgymnastik, die Betreuung für max. 10 Stunden einer Hebamme etc. Ach ja, eine Hebamme steht Dir von Anfang an zu.... die Kasse übernimmt die Kosten! Wenn Du nicht sicher bist, was Deine Krankenkasse übernimmt, dann guck im Internet mal nach - da gibt es meist Kontaktformulare oder gar Links speziell für die Schwangerschaft - da findest Du viele interessante Dinge.... Eine schöne Schwangerschaft wünscht Dir Mira 33. SSW


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