Frage: nochmal wegen geburtsakte

hallo, ch wollte damals auch unbedingt meine akte habe zu mindest den geburtsablauf weil ich eine ziemlich komplizierte und nicht schöne geburt hinter mir hatte. man hat mir aber nur angebiten zum gespräch zu kommen aber nicht igrendetwas aus der akte zu bekommen. wie lange nach der entbindung kann man diese noch anforden? lg

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 16:23



Antwort auf: nochmal wegen geburtsakte

Hallo, die Klinik muß die Akten 30 Jahre aufbewahren. In Ihrem Anschreiben sollte stehen: "Nach § 810 BGB habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde. § 26 Abs. 2 BDSG klärt, dass Betroffene Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen können. Mehrere Gerichtsurteile haben Patienten/Innen darin bestätigt, Ihre Behandlungsunterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen. Vergl. NJW 83, 328f." Viel Erfolg! i.V. Hebamme Nicole Pape

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 20:27