Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Korrekter ET wird nicht übernommen

Frage: Korrekter ET wird nicht übernommen

SusiSauer

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Sehr geehrter Frau Höfel, ich hoffe, ich bin bei Ihnen ebenfalls an richtiger Stelle. Es geht um den Geburtstermin meines zweiten Kindes. Entstehung durch "Geschlechtsverkehr nach Termin" durch Auslösung des Eisprungs durch Spritze laut Kinderwunschklinik. Der standarisiert errechnete Geburtstermin nach letztem Periodenbeginn (26.05.) wäre der 02.03.2022 gewesen. Der 1. Ultraschall fand am 15.07. statt und es wurde der11.03.errechnet. Soweit alles gut. Beim nächsten Ultraschall 18.08. wurde der Termin eigentlich auf den 08.03. gelegt (der Arzt änderte den Termin allerdings nicht mehr). Mein Ersttrimester Screening fand am 01.09.2021 statt. Hier wurde mir gesagt, dass ich fast zu spät bin, das Embryo ist schon so groß, Termin wäre hiernach der 07.03.2022 gewesen. Das habe ich beim nächsten Termin mit meinem Frauenarzt angesprochen, er wollte den Termin nicht verändern, weil es ja "ohnehin nicht der Geburtstermin ist". Das fühlt sich für mich nach wie vor nicht gut an. Vielleicht ist das kleinlich, aber für die innere Hygiene und weil mein 1. Kind knapp 2 Wochen früher kam, würde ich das gerne korrigieren lassen. Zudem hängen hier nur wenige Tage an der Grenze zur Frühgeburt und ich möchte nur wegen eines falsch angegeben Gerbutstermins nicht auf der Frühchenstation landen. Ist das nachvollziehbar? Kann ich das beim nächsten Mal noch ansprechen und einfordern? Vielen Dank und liebe Grüße SusiSauer


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe SusiSauer, natürlich können Sie die Korrektur einfordern. Ob der Gyn den Termin dann ändert, das ist seine Sache. Liebe Grüße Martina Höfel


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