Mitglied inaktiv
Hallo, ich war heute zum Vorgespräch bei einer Hebamme. Allerdings habe ich mich dort nicht so richtig wohl gefühlt. Ich habe nun bei einer anderen Hebamme angefragt ob sie noch einen Platz für den GVK hat und sie würde mich noch aufnehmen. Nun habe ich der anderen Hebamme abgesagt. Kann sie dafür eine Gebühr verlangen da ich das Vorgespräch ja bereits geführt habe? Habe ich bei der anderen Hebamme noch mal Anspruch auf ein Vorgespräch oder wird dieses dann nicht mehr von der Kasse übernommen?
o.T.
Mitglied inaktiv
Hallo, die erste Hebamme wird das Vorgespräch mit der Krankenkasse abrechnen. Dir kann sie dafür keine Gebühren in Rechnung stellen. Falls du dich bei ihr zum GVK angemeldet hast und diesen nun nicht antrittst, besteht die Möglichkeit, dass sie dir das privat in Rechnung stellt - denn bei einigen Hebammen ist die Anmeldung verbindlich. Das hängt damit zusammen, dass leider nicht alle Frauen so nett sind wie du und absagen, sondern einfach nicht erscheinen und dann fehlt der Hebamme das Geld... (von irgendwas muss sie ja auch leben *g*) Die zweite Hebamme kann das Vorgespräch nicht mehr abrechnen, da die Kasse pro Frau nur ein Vorgespräch bezahlt. Es kann also sein, dass du es aus eigener Tasche bezahlen musst, was sich aber in Grenzen hält, da es maximal ca. 30 Euro sein werden. Fairerweise solltest du der "neuen" Hebamme sagen, dass du bereits ein Vorgespräch bei einer anderen Hebamme hattest und dieser nun abgesagt hast. LG, Silke