Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Hebammenbesuche Hebammenberatung

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Hebammenbesuche Hebammenberatung

Wunschbaby2018

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Hallo, wie häufig kann man Hebammenhilfe in Anspruch nehmen? Ich weiß, dass man in den ersten 10 Tagen täglich eine Hebamme kommen lassen darf im Hausbesuch. Danach darf man bis Ablauf von 12 Wochen insgesamt 16 Mal Hausbesuche in Anspruch nehmen. Ìst das so richtgi? Eine Bekannte hat mir nun aber erzählt, dass man auch danach noch, also nach Ablauf der 12 Wochen, nochmal weitere 8 Mal Hausbesuche von einer Hebamme zum Thema Ernährung, Stillen und Beikost in Anspruch nehmen dürfte, solange das Baby noch nicht 9 Monate alt ist. Stimmt das? Und darf man da Hausbesuche in Anspruch nehmen oder (nur) Beratungen, wo man selber zur Hebamme hinfährt??


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe Felica, ja, in bestimmten Fällen zahlt die Kasse auch über die 12 wochen hinaus. Lesen Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/hebammen.jsp Liebe Grüße Martina Höfel


Felica

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Mir hat die Hebamme damals gesagt, solange ich schwanger bin darf ich eine Hebamme in Anspruch nehmen. Auch nach einer FG darf ich diese nutzen. Nach der Geburt dann eben auch zur nachsorge und darüber hinaus solange ich stille. ich hatte die aber nur zur normalen nachgeburtlichen Nachsorge, für Stillfragen lag mir eine Stillberaterin näher. Lag aber daran das die Hebamme nicht gerade stillfreundlich war. Auch die Rückbildung danach lief noch einmal über eine Hebamme. Wegen Ernährung und Beikost würde ich jetzt nicht wirklich Hausbesuche einer Hebamme erwarten. Kämme mir persönlich jetzt etwas blöde vor. Selbst dann wenn es grundsätzlich möglich wäre. Muss aber sagen das hier in der Gemeine auch viel an Familienhilfe läuft so das man darüber jede menge entsprechende Kurse angeboten bekommt die man kostenlos nutzen kann. Auch bei Themen darüber hinaus.


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