Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Habe 3 sehr wichtige Fragen???

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Habe 3 sehr wichtige Fragen???

Mitglied inaktiv

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Hallo. Habe 3 Fragen. 1. Ab wann kann ich mich nach einer Hebamme umsehen und worauf sollte ich achten? Bin in der 11 Woche schwanger. 2. Lasse mein Blut gerade auf Ringelröteln untersuchen, falls ich nicht Immun bin, kann ich Beschäftigungsverbot erhalten? Arbeite im Kindergarten. Hatten dort 2005 Schon mal RR wonach ich auch meine ertse Fehlgeburt hatte. 3. Meine Gebärmutter ist nach hinten gekippt, ist das gefährlich für mein Baby? LG Yvonne


Mitglied inaktiv

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Hallo Yvonne, du kannst dich sofort umsehen. Eine Hebamme kann genau wie der Arzt von Anfang an alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen, bis auf die Ultraschalle. Sie kann auch die Entbindung durchführen und danach die Nachsorge. Wenn du auch die Vorsorgen und die Entbindung durch eine Hebamme machen lassen will, sollte man sich tatsächlich so früh wie möglich um eine bemühen, da in manchen Gegenden die Hebammen sehr schnell "ausgebucht" sind. Wenn du nur eine Hebamme zur Nachsorge suchst, kannst du dir auch noch etwas Zeit lassen, es schadet aber auch nicht, wenn du dich jetzt schon darum kümmerst. Worauf du achten solltest? Hmm, die Sympathie ist entscheidend. Ist sie mit dir auf einer Wellenlänge? Unterstützt sie deine Wünsche? Ich denke, das merkt man im ersten Gespräch schnell, ob die Hebamme einem "liegt" oder nicht. Das wichtigste ist, dass man das Gefühl hat, ihr vertrauen zu können. Erstmal ist es unwahrscheinlich, dass du keine Antikörper gegen Ringelröteln hast, da die Krankheit in den meisten Fällen eine lebenslange Immunität hinterlässt. Im Mutterschutzgesetz steht: "§3, (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." Und weiterhin: "§4, (2) (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht" Aber letzten Endes kommt es darauf an, wie das der Arzt sieht. Ich würde bei einer nicht bestehenden Immunität so lange zu verschiedenen Ärzten laufen, bis mir einer ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Denn rechtlich gesehen darf er das auf jeden Fall! Eine nach hinten gekippte Gebärmutter hat keinen Einfluss auf die Gesundheit des Kindes. Es kommt übrigens relativ häufig vor. Die Gebärmutter richtet sich im Laufe der Schwangerschaft auf und das kann für dich mit Schmerzen verbunden sein. Aber deinem Baby passiert dadurch nichts. Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft! Silke


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