Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin in der 30 SSW und möchte gerne alle amtlichen Sachen, soweit möglich erledigen! Bin aber nun schon komplett verwirrt! Man findet so viele Infos im Internet, doch leider fehlt mir immer noch der Durchblick! Was kann man den an finanziellen Hilfen beantragen? Wozu dient der Erziehungsurlaub? Habe ich dadurch Vorteile? Ich werde zwar nicht mehr als 30 Std. arbeiten, weiss aber nicht, ob ich dann automatisch Erziehungsurlaub habe, wenn ich Erziehungsgeld beantrage? Was ist besser die 2-jährige Zahlung des Erziehungsgeldes oder die Budgetzahlung? Ich hoffe meine Fragen sind nicht allzu verwirrend! Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir wenigstens ein paar Fragen beantworten können. Vielen lieben Dank!
Mitglied inaktiv
hallo, du kannstbeantragen *Kindergeld (bekommt jeder) *erziehungsgeld (einkommensabhängig) ob 1 oder 2 jahre kommt halt darauf an, wie hoch das einkommen ist. würdest du fürs 2. lj definitv drüber fallen, dann rentiert sich eher das buget. Aber nur dann, ansonsten eher das auf 2 Jahre. *kindergeldzuschlag (einkommensabhängig) gehst du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? wenn nicht mußte ja bei deinem ARbeitgeber EZU beantragen, damit du daheimbleliben kannst. viele grüße tine
Mitglied inaktiv
Hallo! Hat der Erziehungsurlaub noch einen anderen Vorteil, als die Sicherung des Arbeitsplatzes in dieser Zeit? Hat der Erziehungsurlaub etwas mit den Geldern zutun, die einem zustehen? Gruss
Mitglied inaktiv
hallo, du musst alles getrennt von einander beantragen. Es kommt darauf an, wo Du arbeitest, im öffentlichen Dienst, wird z.B. Kindergeld und Erziehungsgeld beim Arbeitgeber beantragt, bei anderen Arbeitgebern, gibt es dafür spezielle Kassen, wo man die Anträge stellen muss (welche das sind erfährst Du bei Familienberatungsstellen in Deinem Wohnort oder im nächst größeren Ort). Wieviel und wie lange Du Erziehungsgeld bekommst hängt von Deinem/Eurem einkomen ab. Die Bewilligung des Erziehungsgeldes sagt noch nichts über die Dauer des Erziehungsurlaubes aus. (ich habe z.B. 3 Jahre Erziehungsurlaub beansprucht aber nur 4 Monate Erziehungsgeld bekommen....das Mutterschutzgeld, welches Du vor und nach der geburt bekommst wird bei der berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet und Vorsicht gibt nicht alles aus: Mutterschutzgeld ist nicht versteuert und unter Umständen kommt eine Nachzahlung auf Dich zu beim Lohnsteuerjahresausgleich (ging mir so, ich war vielleicht geplättet). Erziehungsurlaub kannst Du für 3 Jahre nehmen, Du kannst aber auch erst mal nur ein Jahr nehmen und dann rechtzetig verlängern (erkundige Dich bei Deiner Personalabteilung und Deinem Betriebsrat, außerdem müssen in der Arbeitsvertragsrichtlinien bzw. im Tarifvertrag diverse Infos dazu stehen, aber alles das kannDir auch die Personalabteilung sagen). Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. LG heike