Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Erneut schwanger in Elternzeit - wie berechnet sich Elterngeld für Kind 2?

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Erneut schwanger in Elternzeit - wie berechnet sich Elterngeld für Kind 2?

Miss-Rose

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich erneuter Schwangerschaft in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, 2 Jahre davon werden mit ElterngeldPlus vergütet. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld, wenn ich kurz nach dem 2. Jahr Elternzeit von Kind 1, Kind 2 erwarte? Bekomme ich bei Kind 2 nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus oder berechnet sich das 2. Elterngeld auf das Einkommen von vor der Elternzeit von Kind 1? Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt. Herzlichen Dank.


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe MissRose, genau sagt es Ihnen unsere Rechtsanwältin Nicola Bader hier bei RuB! Liebe Grüße Martina Höfel


Mitglied inaktiv

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Falsches Forum. Es wird der Mindestsatz werden. Nur das erste Jahr, bzw die Basismonate werden ausgeklammert. In den anderen bekommst du ja nur die Rate ausbezahlt. Geschwisterbonus gibt es nur bis Kind 1 drei Jahre alt wird, also wenn du bei Kind 2 auch EGPlus nehmen würdest, nicht für zwei Jahre. LG Lilly


Alenmelli

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Das stimmt so nicht! Nach dem neuen Elterngeld- Gesetz zählen nun alle Monate in denen man Elterngeld bekommt als Bezugsmonate! Kommt Kind 2 bspw direkt nach dem Bezug von Elterngeld für Kind 1 muss der Sachbearbeiter die Monate zur Berechnung ziehen in denen du noch Geld verdient hast....also quasi die selbe Berechnung! Da ist es unerheblich ob Elterngeld Plus bezogen wurde/ wird! Jeder Monat zwischen dem Bezug von Elterngeld für Kind 1 und der Geburt von Kind 2 zählen (abzüglich Mutterschaftsgeld)also als Monate ohne Einkommen. Man kann sich das jederzeit beim zuständigen Amt erklären lassen! Alles Gute


Mitglied inaktiv

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Dann wissen das aber nicht alle Elternmgeldkassen: https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fa-familienfoerderung/elterngeld/haeufige-fragen-zum-elterngeld/geburt-eines-weiteren-kindes.xml?ceid=125229 Fakt scheint wirklich zu sein das allerhöchstens 14 Monate ausgeklammert werden, zuzüglich Mutterschaftszeiten. Heißt also bei der Fragenden wird es der Mindestsatz werden. Da sie eben in dem Zeitraum kein Einkommen hatte. Wäre sie mit EG Plus (oder auch ohne dieses weil im 2ten Jahr gar kein EG mehr) dagegen arbeiteten gegangen, dann würde dieses Einkommen eben mit berücksichtigt werden.


Alenmelli

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Genau 14 Monate werden ausgeklammert...jeder Monat danach wird mit 0 € berechnet und ansonsten die Monate vor Bezug des Elterngeldes. Das ist eben die Änderung. Es gibt nun Basiselterngeld oder Elterngeld- Plus! Bezieht man Elterngeld Plus 22 Monate zählen alle Monate als Bezugsmonate und werden somit ausgeklammert... Das macht es für Eltern mit geringem Altersabstand der Kinder finanziell einfacher!


Mitglied inaktiv

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Die erstens 12 bzw 14 Monate wurden auch beim alten EG schon ausgeklammert. Das ist keine Neuerung. Du schreibst auch 14 Monate, es heißt aber richtigerweise BIS ZU 14 Monate. Das bis zu bezieht sich nämlich eben auf Alleinerziehende. Und nein, beim EG Plus werden eben auch nur bis zu 14 Monate ausgeklammert. genau darum geht es in dem beispiel was ich dir gepostet habe.


Alenmelli

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Ist nicht so! Es werden auch mehr als 14 Monate ausgeklammert wenn diese Bezugsmonate von Elterngeld sind. Ich würde zur genauen Berechnung empfehlen auf Elterngeldrechner.de zu gegen und alle Daten einzugeben. Alles Gute


Mitglied inaktiv

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Ausgeklammert werden BEZUGSMONATE nach Par. 4 (1) Satz 1. Und nicht Auszahlungsmonate. Und Bezugsmonate gibt es lediglich bis max. 14. Lebensmonat. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227640 LG Lilly


Mitglied inaktiv

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@Alenmelli Dir ist hoffentlich bewusst, was derartige falsche Äußerungen für verherende finanzielle Auswirkungen für Familien haben können! Es soll Menschen geben die sich informieren und dann ggf. wegen falscher Aussagen wie Deiner, eine planerische Fehlentscheidung treffen. Sich finanziell somit ruinieren, Haus verkaufen müssen ect. weil es statt z.B. 1.800,00 Euro EG (wie bei Kind 1) nur 300,00 Euro Mindestsatz werden. Ganz gleich ob Auszahlung in 12 oder 24 Monaten, ausgeklammert werden max. 14 Monate (AE) und alles danach zählt als 0,00 Euro in der nächsten Berechnung. Im schlimmsten Fall also 12 x 0,00 Euro und davon 65 % ;-) (300,00 Euro Mindestsatz)


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