dobbylein87
Hallo Ich war am Montag zur Abklärung bei meiner Frauenärztin. Ja, schwanger in ssw 5 + 2. es wurde auch ein Ultraschall gemacht, es ist erkennbar ca 1,6 mm groß. Jetzt ist es nur so, aufgrund meines Jobs, ZFA, erhalte ich ein Beschäftigungsverbot, da Assistenz am Stuhl nicht mehr erlaubt ist, aber auch Anmeldung aufgrund des wechselnden Patientenverkehrs mit der Gefahr Corona ausscheidet. Leider musste ich es also so früh meinem Chef schon sagen…. Chef überhaupt nicht begeistert… er will möglichst schnell das Verbot durch die FÄ… ansonsten muss ich normal arbeiten. Also 2 Tage später nochmal zur FÄ, laut Ultraschall gibt es keine Veränderungen zu 2 Tage vorher. Sie kann noch kein BV aussprechen, weil kein Herzschlag erkennbar ist. Verstehe ich. Jetzt hat sie mich krankgeschrieben, da die typischen Beschwerden bei Schwangerschaft vorhanden sind. Ab wann muss eine Veränderung sichtbar sein? Schiebe total Panik, dass es ein Windei oder sowas ist… aber Herzschlag und ist doch so früh nicht erkennbar, oder? Montag muss ich wieder hin
Liebe dobbilein, irgendwann, spätestens in der 7. SSW sollte er vorhanden sein. Jetzt ist es noch früh. Liebe Grüße Martina Höfel
Felica
Nur als Tipp nocht das es noch Ärger gibt. Der AG muss das BV ausstellen, der Arzt darf wegen des Berufs gar nicht. Der kann ja nicht einschätzen ob der AG andere geeignete Arbeit hat. Wende dich ans Gewerbeamt, die werden dich weiter beraten.