Mitglied inaktiv
Hallo Prof. Jorch, in unserem Kindergarten gibt es nächste Woche einen Infotermin zur Sprachstandsermittlung bei den Kindern. Die Leiterin sagte, dieser Test sei gesetztlich vorgeschrieben. Stimmt das? Da unser Kind noch recht wenig für sein Alter spricht (und sehr undeutlich) habe ich Angst, es könnte sich negativ auf spätere Schulentscheidungen auswirken. Gibt es ein solches Gesetz und muss mein Kind an dem Test teilnehmen? Vielen Dank...
Gesundheit und Bildung unterliegen überwiegend der Landesgesetzgebung. Ich vermute also, dass es 16 verschiedene Regelungen in Deutschland gibt. Ich habe schon Mühe, mich über die des eigenen Landes (Sachsen-Anhalt) auf dem Laufenden zu halten. Ich gehe aber davon aus, dass man letztlich Eltern nicht zwingen kann, der Untersuchung zuzustimmen. Das würde m.E. gegen das Grundgesetz verstoßen. Aber es gibt ja möglicherweise Umwege (über das Schulgesetz, Voraussetzungsbedingungen für finazielle Förderung des KITA-Besuches), indirekten Zwang auszuüben. Lassen Sie sich doch einfach die gesetzliche Bestimmung geben, die als Grundlage genannt wird. Darauf haben Sie als Bürger dieses Landes Anspruch. Möglicherweise ist der Test zwar für die KITA aber nicht für Sie vorgeschrieben. Grundsätzlich ist es aber wünschenwert, möglichst früh über mögliche Schwächen seines Kindes informiert zu werden, damit man rechtzeitig gegensteuern kann. Negative Auswirkungen auf die Schulkarriere sollte man als Eltern verhindern könne, wenn man sich auf dem Laufenden hält und vernünftig mit den Erzieherinnen und Lehrern spricht.
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