Mitglied inaktiv
Guten Tag Herr Professor Jorch, Erst einmal vielen Dank für dieses Forum und dafür dass Sie mir schon einmal geantwortet haben. Eigentlich ist bei und alles ok, unsere Tochter geboren am 02.04.2008 in der 26+5 SSW mit 900 Gramm, hat heute mit korrigierten 11 Monaten 8,7 Kilo und 74 cm. Sie robbt, mit koordinierten Hand/Beinbewegungen (Krabbeln), rollt, zieht sich an unseren Händen in den stand, macht Schritte und ist sehr fit. Unser Kinderarzt ist sehr zufrieden und auch bei der U6 im April hat er nichts zu beanstanden, er meinte es seien keine Katastrophen mehr zu erwarten, außer eventuell Teilleistungsschwächen in der Schule, was viele Kinder hätten und längst nicht nur Frühgeborene betrifft, aber davon ginge er anhand der guten Entwicklung nicht aus. Er sagte auch, das Frühchen, die zum eigentlichen Entbindungstermin, normale Größe und normales Gewicht erreicht haben, das gleiche Risiko hätte wie reif geborene, sofern es nicht zu Hirnschäden gekommen ist. Unsere Tochter hatte bei 40 SSW 3200 Gramm und 49 cm. Nun meine eigentliche Frage………….ich habe noch Kontakt zu anderen aus unserer Klinikzeit, eine Mama fragte mich die Tage, ob ich eigentlich schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt hätte, da Ihr Kinderarzt Ihr dazu geraten hat und dieser sagte auch, das alle Frühcheneltern so etwas beantragen müssten, für den Fall der Fälle. Ich bin aus allen Wolken gefallen, muss aber auch dazu sagen, dass das Kind von dieser Mama bereits Folgeschäden durch die Frühgeburt hat (Blindheit, Spastik) Bin seither richtig verunsichert, denn ich dachte das wir das schlimmste überstanden haben. Stimmt das mit dem Ausweis? Müssen auch gesunde Frühchen so etwas für den Fall der Fälle beantragen? Oder ist das was unser Kinderarzt sagt richtig? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort Professor Jorch. Mit freundlichen Grüßen, Wonnilein
Ein Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (gemessen am erhöhten Pflegeaufwand) mindestens 50 % besteht. Das ist in Ihrem Fall ganz offenbar nicht gegeben. Ganz abgesehen davon wird ein Mehraufwand im 1. Lebensjahr ohnehin nicht anerkannt, weil schon ein gesunder Säugling Pflege (Waschen, Füttern, Überwachen) rund um die Uhr benötigt. Dennoch kann ein Antrag Sinn machen, weil schon ein niedrigerer Behinderungsgrad Steuererleichtungen bringen kann. Ich bin aber kein wirklicher Experte auf diesem Gebiet. Recherchieren Sie zusätzlich im Internet und Befragen Sie den Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. oder amtliche Stellen.
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