Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Prof. Jorch Ich habe im Herbst 2002 mein Kind in der 33.+5 (2450 g/46 cm) wegen einer äusserst seltenen spontanen Uterusruptur tot geboren. Nun möchte ich wieder schwanger werden. Gemäss meinem FA wäre das zwar unter äusserst strenger Überwachung mit vorzeitiger Spitaleinweisung möglich, aber ich müsse damit rechnen, dass das Kind in ca. der 30. Woche geholt werden müsse. Er hätte deshalb ethisch-moralische Bedenken. Meine Frage: Mit was für Konsequenzen für das Kind müsste ich rechnen? Welche (Überlebens-)chancen hätte es bei normaler fetaler Entwicklung? Ist eine erneute Schwangerschaft unter diesen Umständen wirklich ethisch verwerflich? Besten Dank für Ihre Antwort
Ich schätze das Risiko (Tod oder Behinderung)in der 30. SSW unter ansonsten optimalen Bedingungen mit 5-10 % ein. Das allgemeine Risiko für eine schwerwiegende angeborene Fehlbildung liegt bei mindestens 1 %, das einer Frühgeburt unter 30 SSW ebenfalls bei fast 1 %. Das Risiko, welches Sie für Ihr Kind eingehen, ist also nach den gemachten Vorgaben 2-5fach erhöht. Die ethische Abwägung kann ich Ihnen nicht abnehmen.
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