maria0302
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Costa, wir bestellen zu Weihnachten ein Weihnachtsmenü, welches nach Hause geliefert wird. Dort gibt es zum einen Gans zur Auswahl. Die Gans ist wohl unter anderem mit Beifuß gewürzt und wird an einer Beifußjus gereicht. Nun habe ich gelesen, dass man Beifuß in der Stillzeit nicht essen darf. Ist diese damit tabu für mich? Das zweite Gericht zur Auswahl wäre Boeuf Bourgignon. Allerdings wird dieses mit einer Burgundersauce gekocht und ich denke, dass dabei tatsächlich einiges an Burgunderwein dran kommt. Wie sieht es hier während der Stillzeit aus? Man liest, dass der Alkohol beim Kochen nicht vollständig verdampft. Herzlichen Dank
Beifuß als Gewürz der Weihnachtsgans darf man während der Stillzeit essen. Es geht ja nicht darum, dass Sie wochenlang Beifuß zu sich nehmen, weil ich vermute, dass Ihre Familie vorhat, die Gans zu essen. Wenn sie gut zubereitet ist und die Leute ein bisschen Hunger mitbringen, sehe ich die Gefahr, dass viel davon übrig bleibt, nicht. Auch Boeuf Bourgignon sollte kein Problem sein, weil der meiste Alkohol verfliegt. "Spuren von Alkohol" stellen beim Stillen kein Problem dar. Also könnten Sie auch diese Alternative wählen. Schöne Weihnachten wünsche ich Ihnen !