Mitglied inaktiv
Guten Tag Hr.Dr.Posth! Mein Sohn (4,6) hat heute zum zweiten Mal Spielzeug aus dem Kiga "mitgehen" lassen. Ich sehe es eigentlich nicht so dramatisch, habe mit ihm gesprochen. Er weiß genau, dass man so etwas "nicht macht", dass die Dinge ihm nicht gehören. Was mich jedoch "stört" ist, dass er es so bewusst tut - trotz oder wg. des Wissens um das "Fehlverhalten". Er versteckt das "Mitgenommene" vor mir, leugnet ("Ich weiß nicht wie das in die Hosentasche kam!"), schiebt es auf andre. Dass er das letzte Mal die Dinge zurückbringen musste, machte ihm zwar zunächst etwas aus, diesmal sagt er jedoch "Ich kann es doch eh zurückbringen!". Wie kann ich es ihm begreiflich machen, dass er so etwas nicht mehr tun soll? Ich möchte nicht mit Strafen (...) arbeiten, aber wie lernt er, dass dies nicht in Ordnung ist? Was ist der mögliche Grund für ein solches Verhalten in diesem Alter? Danke für Ihren Rat! Frohe Weihnachten und ein gesundes frohes neues Jahr! MfG Tanja
Stichwort: Gewissensentwicklung Liebe Tanja, mit viereinhalb jahren fängt bei Kindern das Bewußtsein für fremdes Eigentum erst an. Sie können Ihrem Sohn überhaupt erst jetzt erklären, daß Besitz einen hohen Wert in der Gesellschaft darstellt, der zu schützen ist und nicht infrage gestellt werden darf. Aber selbst auf dieser Entwicklungsstufe geht noch viel über das Gefühl. Daher macht es Sinn, seinem Kind zu erklären, daß die Wegnahme von fremden Eigentum Verlust für den Bestohlenen bedeutet. Und Verlust können Sie Ihrem Sohn nun ganz plastisch vor Augen führen, denn Verlust bedeutet auch für ihn, ein schmerzliches Gefühl zu haben. Das schmerzliche Geühfl heißt in diesem Alter Trauer, und da sind Sie beim springenden Punkt. Das Kind muß lernen, daß die Wegnahme eines Gegenstandes für den Anderen Trauer bedeutet. Bei einem Anderen Trauer zu verursachen, sollte jedes Kind zunehmend dazu in die Lage versetzen, Bedauern in sich selbst zu empfinden und das Gefühl des Leid-tuns zu entwickeln. Diese beiden Empfindungen erzeugen dann Schuldgefühle und Reue. Die Reue löst beim falsch handelnden Kind das Bedürfnis nach Wiedergutmachung aus, welches der Einstieg dafür ist, "den angerichteten Schaden" eigenständig beseitigen zu wollen (z.B. das Entwendete zurückzugeben). Das hier dargestellte Prinzip ist das Grundprinzip des menschlichen Gewissens. Und das ist ja das, was Sie von Ihrem Sohn erwarten: ein schlechtes Gewissen für sein Handeln zu entwickeln und danach zu trachten, in den Zustand eines guten Gewissens zu gelangen. Letzterer ist aber nur durch die Wiedergutmachung und zukünftige Unterlassung möglich. Viele Grüße
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