Frage: Gewalt an Kindern

da es mich nicht losläßt, noch eine 2. Frage: Bei der Freundin (bald 5) meiner Tochter (4) erhärtet sich der Verdacht, daß ihre Mutter sie grob angefaßt. Die Mutter ist streng zu ihrer -sehr introvertierten!- Tochter (die in deren Abwesenheit aufblüht). Das grobe Verhalten der Mutter ist, daß sie die Tochter, sobald diese nicht hört, sehr feste am Arm faßt bzw. packt. Können Sie einen Rat geben, wie ich weitervorgehen könnte? Gibt es eine Möglichkeit, sich dem Mäd. zu nähern, daß sie sich anvertraut, ohne daß ich ihr Worte in den Mund lege? Soll ich die Mutter (mit der ich befreundet bin) ansprechen-am besten in einer Situation, bei der sie das Mädchen am Arm packt oder sehr streng mit dem Mädchen ist? Letzteres werde ich sicher ohnehin tun, da ich so was nicht übersehen möchte und kann. Halten Sie es auch für sinnvoll, die Kinder im Alter von 4 J dorthin zu erziehen, daß sie auch NEIN sagen, wenn sie Ungerechtes bei anderen beobachten? Danke für Ihre Mühe. Hatice

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 10:24



Antwort auf: Gewalt an Kindern

Hallo, selbstverständlich müssen Sie einschreiten, wenn Sie Zeuge von eindeutiger Gewalt werden. Nach neuester Gesetzgebung machen Sie sich sonst u.U. sogar mitschuldig. Aber mit dem Ansprechen der Mutter oder sogar des Kindes auf mögliche Gewalt müssen Sie vorsichtig sein. Besser ist es, sie melden Ihren Verdacht dem Jugendamt. Das Jugendamt ist heute nicht mehr gehalten, ein Kind dirket aus der Familie herauszuholen. Das muss es nur, wenn Gefahr im Verzug ist (so heißt das im Amtsdeutsch). Die Jugendämter haben auch ganz andere Möglichkeiten, ihre Nachforschungen anzustellen. Außerdem können Sie sich ausbitten, dass Ihr Name als Informant nicht genannt wird. Ihre eigene Tochter können Sie vorerst noch nicht mit solchen Dingen belasten, außer dass Sie ihr erklären, dass niemand, auch Erwachsene und Eltern nicht, Kinder schlagen oder anders brutal behandeln dürfen. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 17.01.2008



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