Hallo, seit 3 Wo Eingew. Erst spielfreudig/offen, noch kein Probl bei 1.kurzer Trenng. Am 6.Tag Trenng à45Min, ich wurde ab. nach 30Min geholt, da So weinte/müde war. Tag darauf direktes Abgeb, So weinte/kreischte u ließ sich fast 30Min nicht beruhig. Durfte erst nach 45Min zu ihm, da Erzieher meinten nur Wut/Trotz. Seit dem 8.Tag immer weinen beim Abgeb, beruhigt sich lt. Erzieher rel. schnell wieder, ab. sehr fixiert auf Bezugserzieherin, tut sich schwer im alleine Spielen, müde. Beim Abholen wieder jämmerl Weinen, streckt die Arme nach mir aus. Draußen meist schnell wieder alles gut, fröhlich, spricht pos. über Kita, ab. seit 4 Tagen unruhigerer Nachtschl. Jammern/Weinen 1,5-3 Std. nach dem Einschl, er scheint dabei nicht wirkl wach zu sein. Solange Zustand in Krippe derart, gehen wir nicht über 2 Std. Betrg. Besteht so die Chance, dass es sich bessert? Erzieher uneinsichtig, darf nicht mehr länger dabei bleiben, alle 2 Wo neues Kind zur Eingew.
von
Elmolino
am 14.10.2013, 07:18
Antwort auf:
Eingewöhnung Krippe, Berliner Modell, Sohn 21 Monate
Hallo, leider meine Erzieherinnen und Erzieher heute immer noch, dass dieses Weinen, dass sich in richtiges Panikschreien steigert, etwas mit Trotz und Wut zu tun habe und dazu diene, die Eltern zu steuern. Aber das ist nur eine vordergründige Interpretation mit der fatalen Folge, dass Kinder in die Panik getrieben werden und immer mehr Angst vor der Trennungssituation aufbauen, als diese zu verlieren. Die Folge ist bleibende Trennungsangst mit Ausdehnung auf immer mehr Situationen, die vorher noch ganz normal bewältigt worden sind. Das Berliner Modell ist eben auch nur eine auf Verhaltenstheorie basierende Form des Erzwingens von Anpassung. Es gibt kein tiefenpsychologisches Konzept dabei. Daher diese Auswirkungen.
Die Notsituation der Ki-tas und Ki-gas ist zu verstehen. Sie müssen dem politisch durchgeboxten Betreuungskonzept Folge leisten und unterwerfen dem dadurch entstehenden Zwang einer Erfüülung von Zahlen die Bedürfnisse der Kinder. Sie als Eltern müssen sich dem aber nicht beugen. Ihnen steht das Recht auf die bestmögliche Betreuung Ihres Kindes zu. Und Kinder haben inzwischen auch Rechte (Bundeskinderjugendschutzgesetz). sie können die Sache nur retten durch ein jetzt konsequent durchgezogene sanfte Ablösung (s. gezielter Suchlauf). Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 15.10.2013