betr. ne bekannte von mir - lehrerin hat eine unangekündigte Klassenarbeit geschrieben - das ist hier in sachsen verboten. klassenarbeiten müssen immer ausreichend vorher angekündigt werden.
es steht auch Klassenarbeit auf dem zettel drüber.
diese ist wohl sehr mies ausgefallen und jetzt ist es der lehrerin eingefallen, ok dann ist es eben keine KL sondern eine Lk ... und sie will die nun nachträglich als Lk bewerten.
darf sie das? ich sehe da reine willkür der lehrkraft.
von
sechsfachmama
am 21.03.2014, 15:34
Hallo,
zu den rechtlichen Grundlagen kann ich jetzt nichts sagen, da wir hier in Bayern sind. Aber hier dürfen sich die kleinen Leistungsnachweise (Ex) nur auf die letzten 2 Stunden beziehen + Grundwissen, während die Schulaufgaben sich auf den Stoff eines längeren Zeitraumes beziehen, daher werden sie hier mind. 2 Wochen vorher angesagt. Bei meiner Tochter an der Schule sind bereits jetzt alle Schulaufgabentermine bekannt (wird auf der Schulseite im Internet zusätzlich veröffentlicht).
VG
Goldbear
von
Goldbear
am 22.03.2014, 07:02
Klassenarbeiten müssen angekündigt werden und zwar in allen Bundesländer und mindestens eine Woche vorher. Von daher war es bei Euch keine Klassenarbeit. Ob man sie im Nachhinein umdeklarieren kann weiß ich nicht. Da aber ne Klassenarbeit im Normalfall über ein breites Themengebiet und zeitlich lang geht, und ein einfacher Test ja eher kurz und knapp gehalten, würde ich in einem freundlichen Gespräch anregen, dass das so nicht läuft und die Arbeit nochmal geschrieben werden sollte. Mach dich doch mal schlau beim Schulamt. Musst ja keine Namen nennen. VG
von
bummi-mama
am 23.03.2014, 23:01
und hab das meiner bekannten schon angeraten.
aber ich vermute, sie wird nix weiter unternehmen, weil sie angst hat, dass ihr kind das dann in der schule ausbaden muss (leider ist es allg. so ... sagt man was "negatives", kriegts das kind zu spüren)
mal schauen, was rauskommt.
von
sechsfachmama
am 24.03.2014, 14:20