Elternforum Rund ums Kleinkind

Plötzlich ohne Betreuungsplatz

Plötzlich ohne Betreuungsplatz

Julo123

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Hallo, wir haben momentan ein echt großes Problem. Unsere Kleine 2,5 Jahre geht momentan zur Tagesmutter. Mein Mann geht arbeiten und ich beginne im November auch zu arbeiten. Wir haben heute erfahren, dass wir zu Ende Oktober unseren Betreuungsplatz verlieren, da unserer Tagesmutter die Lizenz (heißt das so?) entzogen wird. Wie sollen wir denn so spontan einen neuen Betreungsplatz finden? Kindergartenanmeldungen sind ja schon zuende für dieses Jahr und da ich momentan eh noch arbeitslos bin, habe ich keine große Priorität (so die eine Mitarbeiterin aus einem Kiga). Hat Jemand Tipps oder war in einer ähnlichen Situation? Wir haben keine Familie hier und keine Freunde denen wir zutrauen auf ein Kind aufzupassen.  


User-1724336213

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wenn ihr auf einen Kiga Platz angewiesen seit, dann kannst du einen beim Jugendamt einklagen.  Du könntest auch zunächst euer zuständiges Jugendamt kontaktieren und dich informieren was du für Möglichkeiten hast. 


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Julo123

Da würde ich nicht mit irgendeiner Kiga-Mitarbeiterin sprechen, sondern mich direkt an die zuständige Abteilung in der Gemeinde wenden, und zwar so schnell wie möglich. Und parallel alle Einrichtungen in der Umgebung anrufen (die hoffentlich nicht alle Ferien haben gerade). Hast du es in schriftlicher Form, dass du ab November arbeitest? Ich kenne es eigentlich so, dass du schon als berufstätig behandelt wirst, solange der Arbeitsbeginn verbindlich vereinbart ist. Es sieht zwar tatsächlich schwierig aus, aber es springen auch immer wieder Kinder ab, und vielleicht habt ihr Glück. Oder ihr kommt für eine Übergangszeit bei einer anderen Tagesmutter unter. Da würde ich auch direkt bei der Stelle, die Tagesmütter vermittelt, nachfragen. Was war denn bisher der Plan, wenn sie 3 wird? Wolltet ihr auch Ü3 bei der Tagesmutter bleiben? Wenn nicht, müsstet ihr ja euch auf einen Platz beworben haben, und da würde es im schlimmsten Fall auf wenige Monate ohne Betreuung hinauslaufen. Da könntest du oder der Vater unbezahlten Urlaub oder Elterrnzeit nehmen. (Jedes Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre.) 


Ani123

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1.) Schriftlich von der Tagesmutter geben lassen, dass der Platz zum 31.10.2024 endet inkl. Begründung.  2.) Schriftstück von ihrem Arbeitgeber woraus hervorgeht, dass sie ab November dort arbeiten. Am besten mit den Arbeitszeiten. Anhand derer kann der Betreuungsbedarf gesehen werden. 3.) Schriftstück vom Arbeitgeber ihres Mannes, dass er arbeitet und zu welchen Zeiten. Daraus kann der Betreuungsbedarf gesehen werden. Einen Brief an die Stadt/Gemeinde schreiben mit Zuweisung eines Betreuungsplatzes ab spätestens 01.11.2024. Frist setzen von 2 Wochen bis wann ihnen der Platz mitgeteilt wird. Zeitgleich mitteilen, dass sonst Schadensersatz geltend gemacht wird, weil ein Elternteil wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. In dem Bruef schreiben sie auch die benötigten Betreuungszeiten mit rein und begründen diese mit den Arbeitszeiten von ihnen und ihrem Mann. Sie sollten auch erwähnen,  dass sie den Platz jetzt erst einfordern können, weil der Tagesmutter ihnen gekündigt hat, weil ihr die Zulassung entzogen wird. Wenn vorhanden die Schriftstücke (1, 2, 3) als Anlage mitschicken. Ansonsten können bei Bedarf nachreichen. Auf jeden Fall per Einschreiben Einwurf schicken, damit sie nachweisen können, dass der Brief angekommen ist.  Und sollte sich die Stadt/Gemeinde nicht melden einen Rechtsanwalt einschalten. Oft bewirkt ein Schreiben vom Anwalt Wunder und es wird doch ein Platz zugewiesen. Falls nicht sollten sie den Klageweg gehen und Schadensersatz geltend machen. In ihrem Fall wird es vielleicht auch zur Kündigung kommen (neuer Job und Probezeit). Das kann ein Anwalt dann im Schaden mit einkalkulieren.  Es kann aber auch möglich sein, dass die Stadt/Gemeinde ihnen auf ihr Schreiben hin bereits einen Betreuungsplatz zuweist. Ob Kindergarten, Krippe, Tagesmutter, darauf haben sie keinen Einfluss. Auch nicht, ob es ihre Wunschkita ist oder ob die Betreuung 500 m oder 20 km entfernt ist. Jedeglich die Betreuungszeiten sollten passen, wobei es auch da Spielraum geben darf. Z. B. betreuen nur wenige bis 17 Uhr, viele aber bereits morgens ab 7:30 Uhr. Da muss man sich evtl. anpassen. Lehnen Sie den zugewiesenen Platz ab haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.  Sie können ihr Kind erst zum zugewiesenen Platz geben und sich regulär über das Onlineportal bei einer Kita anmelden. Es kann sein, dass sie dort einen Platz bekommen. Realistischerweise aber erst zu August 2025. Sollten Sie einen Wechsel anstreben müssen sie sich jedes Jahr neu anmelden, weil auch die Warteliste ab August neu beginnt.  Was sie zusätzlich machen können und für sich schriftlich festhalten sollten,  damit sie nachweisen können, dass sie was getan haben: - Vielleicht hat ihre Stadt/Gemeinde eine Onlineplattform für Kitas (evtl. die Plattform worüber angemeldet wird) worauf man sehen kann welche Kitas freie Plätze haben. Sie können Kontakt zu den Kitas mit freien Plätzen aufnehmen - Kontakt zum Jugendamt aufnehmen wg. freier Betreuungsplätze - ihre jetzige Tagesmutter fragen, ob sie ihnen Kontaktdaten von Tagesmüttern geben kann und diese kontaktieren  - im Bildungshäusern, wo Qualifizierungen zur Tagespflegeperson stattfinden anfragen, wann der nächste Kurs endet und ob diese Kontakt zu den Teilnehmern herstellen können