Mitglied inaktiv
Hallo also soweit ich weiss, ist der Träger darüber informiert und es ist auch beantragt das zu reparieren, aber das geld ist wohl nicht da oder wie auch immer.
Wenn der Träger kein Geld hat und auch kein Hausmeister da ist, der Kleinreparaturen leistet, dann ist die Eigeninitiative der Eltern gefragt. Der KiGa in den mein Sohn geht, wurde durch gelegtes Feuer stark beschädigt. Die Stadt wollte ihn darauf hin schließen. Die Eltern haben mit viel Elan und Willenskraft und Spenden, die KiGa wieder aufgebaut. Da wird es doch bei Euch zumindest möglich sein den Sandksten und den Schuppen zu reparieren. Mach die Eltern mobil! LG
Hallo also wenns beantragt ist und der träger es nciht repariert dann haftet der träger. Wenn s die erzieherinnen selbst machen artet das aus: einmal gemacht , immer gemacht...die werden den job dann nciht mehr los, nach dem MOtto: das habven sie gut gemacht, da muss kein handwerker oder so mehr ran... Also: direkt beim träger beschweren oder eben selbst machen.. Henni
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