Tinka12345
Hallo, mein Sohn ist bei einer Tagesmutter. Sie hat nun den Platz gekündigt mit einer Frist von 2 Monaten. Da ich schon weg gezogen bin und meinen Sohn nicht mehr hinbringen kann. Ein Aufhebungsvertrag hat sie abgelehnt. Nun stellt sie die Ausfallzahlung der Betreuung mir während der Frist in Rechnung. Ist das rechtens? Muss ich das zahlen? Im Betreuungsvertrag hat sie das auch drin stehen, dass sie das einem in Rechnung stellt, wenn man das Kind während der Frist nicht mehr bringt. Die Tagesmutter bekommt ja kein Geld mehr vom Jugendamt für mein Kind und stellt so mit mir das in Rechnung. Muss ich das zahlen? Würde mich über Rat und Erfahrungen eurer Seite freuen.
Ja, das musst du zahlen. Die Tagesmutter kann euren Platz nicht so schnell nachbelegen und ihre fehlen die Einnahmen. Du kannst froh sein, dass es nur 2 Monate sind; hier sind die Kündigungsfristen viel länger.
Hallo, ja, natürlich darf sie auf der Einhaltung eures Vertrags bestehen und dir die Kündigungszeit noch in Rechnung stellen. Du kanntest den Vertrag ja vorher und hast ihn unterschrieben. Also gilt er. Wenn du nicht bezahlst, kann die TaMu dich zuerst mahnen und dann bei Gericht einen Titel erwirken. Dann wird die Zahlung notfalls per Gerichtsvollzieher eingezogen. So weit würde ich es nicht kommen lassen. Lg