Mitglied inaktiv
hallo, ich habe meine tochter (im juli 3) für diesen sommer in 4 (richtigen!) kigas angemeldet. da sie ja erst sehr spät 3 jahre alt wird, steht sie überall auf der warte liste. die leiterin meines favorisierten kigas sagte mir, sie könnte evtl. sehr kurzfristig vor neuem kigastart noch einen platz bekommen. es steht alles noch nicht fest. was ist wenn ich eine zusage von einem anderen kiga erhalte und dann später von dem favorisierten kiga auch ? kann ich dem einen dann noch absagen oder ist es verbindlich, wenn ich die zusage annehme um im sommer dann möglicherweise nicht ganz ohne kigaplatz da zu stehen ? liebe grüsse lia
Hallo Du meinst wahrscheinlich nicht die Anmeldung, sondern Deine Zusage, d.h. die Tatsache, dass Du einen Betreuungsvertrag unterschreibst. Letzteres ist schon verbindlich, bzw. es sind dort halt Kündigungsfristen festgelegt, die Du einhalten musst (falls nicht in der Kita so viele Anmeldungen vorliegen, dass sie Dich halt vorzeitig rauslassen, weil sie den Platz leicht anderweitig vergeben können). Gruß, Renate
Hallo, die mündlichen Anmeldungen sind nicht verbindlich, erst der Vertrag, der dann abgeschlossen wird. Steffi
solange Du keinen Betreuungsvertag unterschriebenhast,ist das kein Thema.Selbst wenn gibts da Rücktrittsklauseln.Glaube DU musst dann 3 Mon.beiträge zahlen oder so ähnlich.
also bei uns war das so: wir haben im jan die zusage für juni bekommen und wenn wir uns bis märz nicht melden, dann ist die anmeldung verbindlich und wir müssen zahlen!! da es unser wunschkiga war, waren wir natürlich froh und haben uns nicht gemeldet - es ist also jetzt verbindlich. lg yvonne
Die letzten 10 Beiträge
- Kind (4) - extrem schwierige Phase
- Autistischen Vehalten
- Toilettenthema - Tochter 4,5 will nicht auf Klo in KiGa (absolute Verweigerung, Angst?)
- Kindergarten Kind wieder rausnehmen oder pausieren?
- Entwicklungsstörung
- Kindergarten
- 4 jähriger Sohn schwitzt auf einmal?
- Kindergarten macht wegen Windel Druck
- Kita
- Polypen Op