Elternforum Kigakids

Muß/Kann regelung für schulanfänger in bayern?

Muß/Kann regelung für schulanfänger in bayern?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, weiß jemand von euch wie es in bayern ausschaut wann die kinder in die schule gehen müssen, oder wann sie können. viele grüße tine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also, zur Zeit ist es wohl so, dass alle in die Schule kommen, die bis zum 31.7. 6 Jahre alt sind. Von August bis Ende Dezember sind es "Kann"-Kinder. Allerdings soll ja das Einschulungsalter sukzessive runtergesetzt werden. Aber bis zum kommenden Schuljahr ändert sich mit Sicherheit noch nichts. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, dieses Jahr ist der 30. Juni noch Stichtag. Die Eltern können aber Kinder, die danach geboren sind trotzdem zur Schule anmelden und sie werden eingeschult, ohne (wie früher) einen Test machen zu müssen. Christi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...gibt es neuderdings die interessante Variante des "Darf-Kindes". Muß-Kinder sind vor dem 30.7. geboren und MÜSSEN im September in die Schule. Rückstellungen nur in Absprache mit Schulärzten in besonderen Fällen, dann aber fast immer in dem Schulkindergarten (spezielle Förderung). Darf-Kinder sind derzeit - wenn mich nicht alles kneift - Kinder, die bis zum 30.10. 6 werden. Dieser Zeitpunkt soll langsam nach hinten geschoben werden. Diese Kinder können ohne speziellen Test auf Wunsch eingeschult werden. Kann-Kinder sind danach geborene Kinder, bis zum 30.12.(?). Diese Kinder können mit positivem Testergebnis eingeschult werden. Wegen den genauen Daten für die Kann- und Darf-Kinder bin ich jetzt etwas unsicher, weil die sich auch jedes Jahr bewegen. Mittelfistig soll es wohl darauf hinauslaufen, daß die Kinder generell ein Jahr früher eingeschult werden können. Schönen Gruß, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Beginn der Schulpflicht: a) regulär: bis 30.6. für alle Kinder b) auf Antrag: bis 30.9. auf Antrag der Eltern (d.h. ohne Test oder sonstiges) Vorzeitige Aufnahme: a) "regulär" 1.10. bis 31.12. (Entscheidung trifft Schulleiter) b) "vor-vorzeitig": 1.1 bis 30.6. des Folgejahres (Untersuchung bei Schulpsyh´chologe/Beratungslehrer nötig) Ab Schuljahr 2005/06 soll der Stichtag auf den 30. September (Betrifft damit den Geburtsjahrgang 1999) verlegt werden, in den Folgejahren jeweils einen Monat später (d.h. Geburtsjahrgang 2000 = Stichtag 31, Oktober, Geburtsjahrgang 2001: 30. November, Geburtsjahrgang 2002: 31. Dezember). Ob obige Regelung bleibt, weiß ich noch nicht, ich vermute aber mal schon.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, hab gerade noch mal im BayEUG und in der VSO nachgelesen. Da gibt es als Stichtag nur den 30.6. Wer da 6 Jahre alt ist, muss zu Beginn des Schuljahres im September in die Schule, es sei denn, die Eltern stellen einen Antrag, dass das Kind wegen noch nicht altersgerechter Entwicklung um ein Jahr zurück gestellt wird. Wer bis zum 31.12. des Jahres noch 6 Jahre wird, darf gehen, wenn erwartet werden kann, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Dazu reicht ein Antrag der Eltern. Wer nach dem 31.12. 6 wird, muss ein schulpsychologisches Gutachten mitbringen, das die erforderliche Schulreife attestiert. Die Regelungen, dass der Stichtag schrittweise nach hinten geschoben werden soll, habe ich auch irgendwie gelesen, hab auch mal ein Infoblatt dazu gehabt, das aber weggeworfen, weil unser Sohn dazu noch ein bisschen zu klein ist. Aber momentan gilt eben noch diese Fassung des EUG, wie o.g. besagt. Wurde übrigens im März letzten Jahres geändert und ich habe nichts läuten hören, dass schon wieder eine Änderung ansteht. Würde mich mal beim Schulamt oder der Schule schlau machen, wo das Kind sprengeltechnisch dazu gehört. Die haben bestimmt Informationen in gedruckter Form, denn momentan ist die gesetzliche Regelung im Umbruch bzw. kurz geändert und so genau kennen sich die Eltern nicht aus, da besteht wohl großes Informationsbedürfnis... LG rubi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Da ja gerade CSU-Klausur war, ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Regelung jetzt bald kommt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Naja, der gute Mann hat auch VOR der Wahl gesagt, die Arbeitszeit von den Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst würde NICHT verlängert und das achtjährige Gymnasium würde definitiv NICHT kommen...... erzählt auch viel, wenn der Tag lang ist *gggggggggg* Bin ja gespannt, wie lange die Umsetzung dauert. Erfahrungsgemäß sind ja die "blöden" Sachen (für uns, die Bürger) immer recht schnell umgesetzt, während "gute" Sachen manchmal recht auf sich warten lassen! Jedenfalls finde ich die Regelung, so wie sie jetzt ist, gut, auch wenn es noch mal ne Änderung, so wie Du (@KH) es schreibst, gibt, ist auch in Ordnung. Käme uns sehr gelegen - wir haben nämlich ein Novemberkind, von dem zu erwarten ist, dass er wohl irgendwann mal in die Schule WILL (muss ja echt tierisch schön sein da, wenn Mama und Papa da soooo gerne hingehen *ggg*). Liebe Grüße rubi