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Kita- "Beitrag"

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Denitsche

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Moin Ihr Lieben, ...habe da mal eine Frage... Wir ziehen zum 01.01. um und haben fristgerecht (zum 31.12.) den Kitaplatz gekündigt und auch bestätigt bekommen. Nun ist es so, dass wir früher ins Haus können und mein Sohn nur noch bis Ende November die Kita besuchen wird. Dementsprechend habe ich die Standortleitung in der Kita gebeten von der Berechnung der Windeln und dem Essen abzusehen. Zitat: ....die Abmeldung/Pausierung haben wir leider nicht mehr und kann diese nicht abgrenzen. Komisch, denn bei anderen Kindern die z.B. "trocken" sind und keine Windel mehr brauchen, wird dies ja auch zum nächstfälligen Monat akzeptiert, ohne eine Kündigungsfrist ! Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen gemacht? In dem Betreungsvertag wird nur über die Kosten der Betreung, nicht über Windeln und Kost informiert.... Danke und Gruß


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Denitsche

Ich würde es nochmal schriftlich formulieren und dann den Betrag beim Überweisen abziehen. Ladtschriften kannst du widerrufen.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Denitsche

schriftlich an KiTa-Leitung und Träger wenden.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Denitsche

Da wird das Recht auf der Seite der Kita sein - zumindest was das Essen anbelangt. Immerhin ist der Caterer weiterhin zu finanzieren.


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das stimmt so nicht ganz. Es kommt drauf an, wie der Vertrag (der eigene und auch der des KiGA mit dem Lieferanten) aussieht. Bei uns kann man morgens bis 07:00 Uhr für den Tag abbestellen, oder für die Woche/ den Monat. Bei manchen muss man das vielleicht rechtzeitig abbestellen, aber wir haben noch nicht mal Mitte November, da sollte das Abbestellen für Dezember problemlos möglich sein.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Anja1712

Im Falle der TE ist es ja aber wohl nicht vertraglich geregelt. Was generell auch nicht üblich ist. Wenn generell alle Kinder mitessen, kann man nicht einfach für ein einzelnes Kind abbestellen. Die Kosten für das Essen sind ja das Wenigste. Die Küche wird gemietet, Koch und Küchenkräfte bezahlt uvm.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Denitsche

Gibt es weitere Satzungen, wo konkrete Regelungen über das Essen und die Windeln getroffen werden?


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Denitsche

Das kommt mir leider bekannt vor. Mein Neffe hatte ab August einen Kitaplatz, konnte den aus Kitagründen erst zu Oktober antreten. Die Kitagründe wurden im Mai mitgeteilt. Der Kitabeitrag, weil zu dem Zeitpunkt U3, und Essensgeld (70€)wurden abgezogen. Begründung: Es könnte beim Caterer nicht abgeändert werden. Nicht mal das Frühstücksgeld, was die Erzieher bekommen um fürs Frühstück einzukaufen, musste gezahlt werden. Das Gleiche erfolgte bei anderen Kindern.