Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn hatte im Kindergarten ein Ausflug gemacht und ist dabei hingefallen, dass wäre ja alles nicht so schlimm wenn nicht seine Brillengläser dabei kaputtgegangen wären. Da er Spezialgläser trägt zahlt die Krankenkasse nur einen Zuschuss in Höhe des gewöhnlichen Betrages. Also wollte ich das über die Versicherung des Kindergartens abrechnen, da der Ausflug ja im Rahmen einer Kigaveranstaltung war. Heute bekomme ich von der Kigaleitung eine Kopie des Schreibens der Versicherung mit folgendem Inhalt: "Eine Ersatzpflicht kommt nur dann in Betracht, wenn der Schaden schuldhaft, d. h. durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt wurde. Ein pflichtwidriges Verhalten Ihrerseits ist nicht festzustellen. Allein die Tatsache, dass der Schaden während der Veranstaltung passiert ist, begründet noch keine Haftung Ihrerseits." Wenn im Kiga etwas passiert bin ich bisher immer davon ausgegangen, das es ohne Absicht passiert. Wann haftet die Versicherung dann? LG Januarbaby
Sorry, kann Dir da auch nicht weiterhelfen, aber frag doch mal bei Frau Bader im Recht-Forum, die weiß sicher Bescheid! LG Antje
Hallo, welche Versicherung war es denn? Erkundige dich mal nach dem zuständigen gesetzlichen Unfall- versicherungsträger. Bye Sabine
Waere das mit Absicht oder durch die Schuld der Erzieherin geschehen, dann waere die private Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht-) dieser Dame zustaendig, glaube ich. Ich denke aber, dass das mit zur Aufsichtspflicht gehoert, also ein Fall fuer die allgemeine haftpflicht der KiGas ist. Meine Tochter ist auch die einzige Brillentraegerin im KiGa. Zum Toben/Spielplatz wird ihr die Brille abgenommen (auch wg. Verletzungsgefahr). Da muessen die Damen eben etwas mehr aufpassen, ist halt ihr Job. Frag lieber nochmal nach..... LG
nicht ganz die selbe situation, aber: meinem mann ist einmal in einer arbeitstypischen situation die brille kaputtgemacht worden und da war die haftpflichtversicherung (?) des arbeitgebers zuständig. meiner meinung nach müßte es eine art betreiberversicherung der kita geben...die gesetzliche unfallversicherung versichert ja wohl keine sachen sondern nur die leibliche unversehrtheit der kinder... lg uli
Hallo, Körperersatzstücke sind wie die Person an sich abgesichert durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dazu gehören auch Brillen, soweit diese zum Zeitpunkt der Schädigung getragen wurden. Ich arbeite selber bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger von daher meine Nachfrage. Bye Sabine
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