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Kindergartenplatz, habe ich einen Anspruch ?

Kindergartenplatz, habe ich einen Anspruch ?

yarok05

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Hallo, ich habe ein Problem, vieleicht habt Ihr eine Idee. Mein Sohn, war gerade mal 4 Monate im Kindergarten. Dann haben mein Mann und ich uns leider getrennt. Ich habe meinen Sohn im Kiga abgemeldet (bzw) gekündigt und bin weggezogen (ca. 2okm). Nach 3 Monaten haben mein Mann und ich aber richtig ausgesprochen und vertragen sodass ich wieder zurück gekommen bin. Und richtig - ich habe keinen Kindergartenplatz mehr. Habe ich denn jetzt noch einen Anspruch ? In den alten Kindergarten möchten wir eh nicht wieder zurück, der paßte vorn und hinten nicht, war aber auch nicht in unserem Einzugsgebiet. Jetzt habe ich durch Telefonate erfahren dass alle Kindergärten Ihre Listen voll haben, ich komme auf eine Warteliste, die Chancen stehen aber schlecht. Mir würde ein Platz zum Sommer 2013 reichen. Ab September möchte ich wieder arbeiten. Meint ihr das Jugendamt kann da was machen ? LG yarok05


moppi27

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Antwort auf Beitrag von yarok05

Anspruch auf einen Platz magst du sicher haben - aber was nüzt dir dieser wenn alle Einrichtungen voll sind. Aber wenn dir Sommer 2013 passt - dann warte doch bis dahin - bis dahin werden sicherlich noch Plätze frei. Bei uns hat das Jugendamt mit der Vergabe der Plätze nichts am Hut - und dementsprechend keine Mitsprachrecht. LG


kati1976

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Antwort auf Beitrag von moppi27

Einen Anspruch hast du. Aber nicht im Wunsch kiga. Du musst den Platz nehmen den du bekommst Bis zum September 2013 ist ja noch Zeit, da gehen ja noch einige Kinder raus die in die Schule kommen Ich würde mich auf die Warteliste setzen lassen


laura86

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Anspruch hast du auf jedenfall. Sicherlich wird es jetzt schwieriger sein einen platz zu bekommen aber es springt immer mal einer ab. Melde dein kind in mehreren kitas an (warteliste) so ist die wahrscheinlichkeit einen platz zu bekommen am größten. Und der erste der bescheid gibt den nimmst du dann halt auch wenn es nicht dein wunsch kiga ist. Liebe grüße


Nase

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Naja, wenn Dein Kind älter als drei Jahre ist, hast Du prinzipiell nen Anspruch, der Dir aber nix nützt, wenns keine Plätze gibt. Du mußt Dich auf die Wartelisten setzen lassen. Und warten. Bis 2013 September ist ja noch ne ganze Ecke Zeit, vielleicht tut sich da was auf.


alsame

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Antwort auf Beitrag von Nase

Ab August 2013 hast du nach dem 1. Geb. des Kindes einen Anspruch auf einen Platz. Würde mich auf die Wartelisten schreiben lassen. Und ja das JA kann da was machen, erst recht wenn du einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst. Mit unter wird es dann nicht der Wunschkiga um die Ecke sein, aber wenigstens ein Platz. Aus der Gruppe meines Sohnes, hat der Vater eines Kindes einen Brief an den Bürgermeister geschickt. Und siehe da, er hat einen Platz in unserem Kiga bekommen, obwohl wir eine mega lange Warteliste haben und meist schon immer 1,5 Jahre im voraus ausgebucht sind. Selbst ich musste mich im 4.SSM anmelden, obwohl Geschwisterkind. alsame


yarok05

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Antwort auf Beitrag von alsame

danke an alle, ich werde mich jetzt überall auf die Warteliste setzten lassen und warten, vieleicht habe ich ja Glück LG yarok05


Suschi

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Antwort auf Beitrag von yarok05

Sommer 2013 sollt wohl kein Problem sein. Anmeldewochen sind meist jetzt oder im Januar in den KiGas. Ruf mal in Deinen Wunsch-Kiundergärten an und frage nach, wann das ist. UNd dann meldest Du Dein Kind an. Dann sollte dem Besuch nix im Wege stehen. Wie alt ist Dein Kind?