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Kindergarten-Recht: Wieviel Erzieherinnen für 45 Kinder??? - Wer kennt sich aus?

Kindergarten-Recht: Wieviel Erzieherinnen für 45 Kinder??? - Wer kennt sich aus?

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Hallo! Mich würde mal brennend interessieren, wieviel Erzierinnen für 45 Kinder erforderlich sind. Es gibt doch sicherlich ein Gesetz hierüber (würde mich wundern, wenn nicht...). Wer kennt sich aus? Wer kann mir vielleicht sogar eine Quelle nennen, wo man das nachlesen kann? Bei uns im Ort herrscht folgende Situation: In dem KiGa unserer Tochter sind 45 Kinder, aufgeteilt in zwei Gruppen (1 X 23, 1 X 22 Kinder). Jede Gruppe hat EINE Erzieherin und dann gibt es noch eine Praktikantin, die abwechselnd in beiden Gruppen arbeitet (und die ist noch nicht mal immer da). Meines Erachtens ist das nicht ausreichend. Die beiden Erzieherinnen geben sich wirklich alle Mühe, sie sind wirklich toll und denen will ich auch nichts vorwerfen. Aber alles geht halt nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Wenn die Praktikantin mit einer der Erzierinnen zusammen arbeitet, mag es ja gehen. Aber die andere Erzieherin ist in diesem Moment allein mit 22 bzw. 23 Kindern. Ich denke da nur an Situationen, wenn ein oder mehrere Kinder auf Toilette müssen. In diesem Moment sind die anderen ja allein... Und nicht nur dieses Problem. Die Möglichkeiten zum Beschäftigen der Kinder (Basteln, Spielen und Aktionen etc.) oder das Sich-Kümmern um einzelne Kinder, wenn etwas vorgefallen ist, sind doch sehr begrenzt. Auch die Erzieherinnen sind nicht zufrieden mit ihrer Situation, werden aber von der Stadt (Träger des KiGa) vertröstet, dass es überall so sei. Da ich aber nun von jemandem gehört habe, dass es NICHT überall so aussieht und dass es hierzu auch Vorschriften über die Besetzung eines KiGa's gibt, bin ich hellhörig geworden. Es wäre lieb, wenn mir von Euch jemand hierzu was erzählen könnte. DANKE! LG Birgit


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Hallo, bei uns ist es so, daß auf 15 Kinder ein Betreuer kommen muß. In Leonie´s Gruppe sind es 25 Kinder, dafür stehen ein Erzieher und eine Kinderpflegerin zur Verfügung, ab und zu kommt eine Praktikantin. So wie Du die Situation bei Euch beschreibst fände ich es auch sehr wenig, was ist denn wenn ein Kind mal getröstet werden muß, bzw, sich weh tut, dann ist ja keiner mehr für die anderen Kinder da. LG Ivonne


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für 22 (max. aber 25) Kinder 1,5 Kräfte da sein. Eine Erzieherin und eine Zweitkraft (momentan NOCH sozialpädagogische Assistentin). Allerdings möchte die Landesregierung letzteres grade kippen, also die Zweitkraft braucht dann keine Ausbildung mehr. Anders sieht es in I-Gruppen aus (weniger Kinder, zwei Kräfte). In den Regelgruppen aber leider nicht. Trini


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Hallo, unser Kiga ist eingruppig mit einer Erzieherin, einer Kindergärtnerin und für 2 Tage die Woche kommt jeweils eine Praktikantin. Also ich finde es bei Euch wirklich zu wenig, da kommen die Kinder doch zu kurz. Das Ergebnis kann doch nur ein Kinderaufbewahrungsort sein an dem man das Schlimmste verhindert:)) Ich weiß ja nicht, wie chaotisch (schreien, rumrennen, dem anderen eines "überbraten":sieht ja keiner, wer auch) es bei Euch zugeht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das erleben will, ich war schon öfter im Kiga meines Sohnes und habe ausgeholfen, ich kann es mir also vorstellen, wie es ablaufen kann. Ich hoffe jedenfalls für Dich (und die Kinder) dass es im Rahmen ist. Kann es schließlich nicht beurteilen, aber ich glaube, dass man sich als Erzieherin Mühe geben kann wie man will. Vielleicht kannst Du Dir mal einen Kiga-Tag live anschauen und mit dem Elternbeirat reden. Vorschrift ist, soweit ich weiß: maximal eine Woche eine allein mit 25 Kindern. Danach müsste eine Ersatzkraft einspringen, wenn es eine gibt. Ist für den Fall gedacht, dass eine Krank wird, dann kann sie eine Woche allein weitermachen. So genau weiß ich es nicht, wie es bei eurem Kiga aussieht. Vielleicht kannst Du mal in der Satzung nachlesen, der Elternbeirat oder der Träger, auch die Erzieherinnen haben eine. Ich finde nicht dass es ein Dauerzustabd sein sollte. LG Sonja


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Hallo! Es wäre wichtig zu erfahren, aus welchem Bundesland Du kommst. Denn soviel ich weiß, ist das unterschiedlich geregelt. Ansonsten google mal unter 'Verordnung von Mindestanforderungen an Kindertagesstätten' und dazu gibst Du noch Dein Bundesland ein. Evtl. kannst Du aber auch etwas aber der Homepage des jeweils zuständigen Landesjugendamts oder des Familienministeriums finden. Ach ja, sprich mit den Elternvertretern. Die sollen sich mit dem Träger in Verbindung setzen. Wenn das nichts bringt, wendet Euch an die FACHaufsicht über den KiGa (nicht PERSONALaufsicht). Den Namen muß Euch der Träger sagen. Schildert das Problem und bittet sie, um ihre Meinung. Die Fachaufsicht hat die Kompetenz und die Möglichkeiten, etwas zu ändern (auch wenn es der Träger nicht will). Viel Glück Balmung


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Hi Birgit, bei unserem Kiga in Offenbach/Hessen ist es so, daß auf 80 Kinder in 4 Gruppen 10 Erzieher/innen kommen PLUS die Leiterin die auch schon mal mit einspringt. Das ganze ist ein evangelischen Kiga mit halboffenem Konzept. Liebe Grüße Meike


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ss


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Hallo, bei uns ist es so: der komplette Kindergarten hat 4 Gruppen mit jeweils ca. 25 Kinder. In jeder Gruppe gibt es zwei Erzieherinnen + eine Praktikantin! Außerdem ist noch die Kindergartenleiterin da, die einspringt, wenn es `nötig´ist.


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wie es rechtlich aussieht weis ich auch nicht, aber bei uns sind 15 kinder (von 1,5 bis schuleintritt) und 3 betreuer salsa


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Also, in Sachsen ist die Vorschrift: 1 Erz. auf 13 Kiga-Kinder, 1 Erz. auf 8 Krippenkinder (also bis 2J 9M). D. h. aber, das dieser Schlüssel für Ganztagskinder gilt - also wenn 16 Krippenkinder für 4,5 Stunden kommen oder 26 Kiga-Kinder für 4,5 Stunden, so sind das rechnerisch 8 Krippen- oder 13 Kigakinder, weil dieser Schlüssel auf 8,5 Stunden gerechnet wird - egal ob die Kinder alle zur gleichen Zeit (vormittags) da sind oder nicht. Leider interessiert es die Regierung nicht, wie und ob die Erz. damit klarkommen.


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Hallo, wir haben einen 4gruppigen Kindergarten a 25 Plätze. Für jede Gruppe gibt es eine Erzieherin und ein Kinderpflegerin - einen der Erzieherinnen ist noch zusätzlich die Leitung. Ob es dazu aber eine gesetzliche Regelung gibt bezweifle ich - eine Erzieherin ist seit Montag im Mutterschutz und die Stelle wird mit viel Glück wieder ab September besetzt. Bayern hat noch kein Kindergartengesetz. Steffi


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hallo, als ich für meinen sohn einen privaten kigaplatz gesucht hatte, wurde mir beim jugendamt genannt, daß auf 8kinger eine erzieherin kommt. das trifft sicher nicht auf eine öffentliche einrichtung zu, aber wie es bei dir aussieht, erscheint es mir allerdings auch nicht richtig. infos darüber erhälst du sicher bei deinem jugendamt. frag doch einfach mal nach. lieben gruß fee