Mitglied inaktiv
Hallo alle zusammen vielleicht kann mir einer eine Frage in Bezug auf Kinderbetreuungszuschuß vom AG beantworten. Und zwar, mein Mann und ich, sind beide berufstätig (Vollzeit). Unser Sohn wird demnächst in den Kindergarten gehen und wir müssen so ziemlich den Höchstbetrag in Höhe von 378,- Euro im Monat bezahlen. MEIN AG hat jetzt gesagt, dass er bereit ist, mir einen Teil als Kinderbetreuungszuschuß zuzugeben. Der Teil wird sich auf ca. 100-150 Euro belaufen (die das alles berechnet wird und unter welchen Voraussetzungen weiß ich schon). Und jetzt meine Frage: Darf mein Mann sich (finanzrechtlich gesehen) ZUSÄTZLICH von seinem AG einen Teil Kinderbetreuungszuschuß auszahlen lassen, wenn ich schon einen Teil bekomme und sein AG das mitmacht? Es steht ja nur geschrieben, dass der Kinderbetreuungszuschuß dem tatsächlich zu zahlenden Betrag nicht übersteigen darf. Ich meine, wenn ich z. B. 150,- und er z. B. 100 Euro kriegen würde... ist das rechtlich erlaubt, oder steht dieser Kinderbetreuungszuschuß nur einem Elternteil zur Zeit zu? Vielen Dank schon mal Liebe Grüße Sunny
Hallo Sunny also ich denke da hast du Glück mit deinem Arbeitgeber. Ich kenne keinen der sowas von seinem Arbeitgeber bekommt. Wie ich den Kiga finanziere ist meine Privatsache. viele Grüße Reni
Hallo Reni, klar ist es meine "Privatsache" wie ich den KiGa finanziere, nur a) kann es dem AG ja wurscht sein, als was er einen bestimmten Betrag (eine Lohnerhöhung z. B.) zahlt und b) müsste es reintheoretisch (soweit ich mich in der Lohnbuchhaltung auskenne) sogar von Vorteil für den AG sein, denn der Betrag wird ja "Brutto=Netto" ausgezahlt. Es fallen also keine "Sozialleistungen" an. Und was für mich gilt, müsste ja rein theoretisch auch für den AG gelten. Sprich er muss weniger Sozialabgaben zahlen. Im Grunde ist dieser Betreuungszuschuß nur für jene wichtig, die entweder einen neuen Job beginnen, oder bei denen eine Lohnerhöhung ansteht, da der AG von dem Gehalt eines bereits bei ihm arbeitenden AN diesen Zuschuß nicht kürzen und als "Zuschuß" zahlen darf, sondern es MUSS aufs Gehalt dann drauf geschlagen werden. Mein AG ist mein Vater, daher ist er so "nett"... er weiss aber auch, was er davon hat *gg* Schließlich sichert es ihm auch eine zuverlässige Arbeitskraft ;-) Sollte mein Sohn nun mal krank werden (was ja im ersten KiGa-Jahr durchaus "normal" ist), dann kann sich die Oma um ihn kümmern. Bin schon wieder vom Thema abgekommen, die wenigsten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, dass es diese Möglichkeit gibt. @ All Das Thema hat sich auch erledigt, weil die Firma meines Mannes es logischerweise (war mir schon klar, wäre ja ne Lohnerhöhung) nicht zahlt. Viele liebe Grüsse Sunny
Hi, ich bekomme das auch und der Arbeitgeber ist nicht mein Vater. Es gibt also auch andere, und es hat ja für den AG keine Nachteile, ausser das es eine normale Gehaltserhöhung ist. Tati
Weißt du das du die #kindergartenkosten Ssteuerlich absetzen kannst? Nicht nur du, sondern gleichzeitig dein Mann können diese Kosten absetzten. Das kannst du aber nicht gelten machen wenn du vom AG Geld dafür bekommst, aber dein Mann kann diese Steuererleichterung absetzen. Wir bezahlen für 2 Tage Kindergarten 300 € im Monat und erstattet wird vom Staat ca. 150 € im Monat.
@ Isabell Ja, dass man die Betreuungskosten absetzen kann ist mir bekannt, mir ist es aber "wichtiger" die monatlichen Kosten so gering wie möglich zu halten und dann kommt noch dazu, dass ich nicht weiß, wievel Geld genau dabei raus kommt?! Jetzt wird es so sein, daß ich nur noch 100 Euro (von 378,- Euro) zu tragen habe, da der Rest vom AG übernommen wird. Da kann ich dann eh nix mehr absetzen, da wir mindestens auf 254,- Euro im Monat kommen müssen, damit wir es überhaupt absetzen können ;-) Liebe Grüße Sunny
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