Mitglied inaktiv
Guten Abend, habe ja schon mal gepostet wegen dem Erlaß des Kiga-Beitrages für behinderte Kinder in integrativen Tageseinrichtungen. Heute kam der Brief. Wen es interessiert hier der Brief : " Gemäß Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vom 21.07.2005 und 17.07.2005 zahlen die Eltern, deren Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen sind, ab dem 01.08.2005 keinen Elternbeitrag mehr. Die Kosten werden vom LVR übernommen. Damit wurde erreicht, dass diese Kindern den Kindern mit Behinderungen in den Sondereinrichtungen gleichgestellt werden. In Sondereinrichtungen werden per Gesetz keine Elternbeiträge für Kinder mit Behinderungen erhoben. Eltern soll die Entscheidung, für ihre Kinder mit Behinderung eine integrierte Tageseinrichtung zu wählen, erleichtert werden. Für Regelkindergärten obliegt dem örtlichem Jugendamt als Träger der Jugendhilfe gemäaa § 17GTK der Einzug der Elternbeiträge. Die Elternbeitragseinnahmen decken einen Teil der Betriebskosten, die für eine Kindertageseinrichtung anfallen. Da für die behinderten Kinder in integrativen Gruppen keine gesetzlichen Elternbeiträge ab dem 01.08.2005 erhoben werden, entsteht ein Einnahmeausfall. Diese fehlenden Einnahmen werden dem örtlichen Jugendamt vom Landschaftsverband örtlicher Träger der Sozialhilfe erstattet. Um diesen Erstattungsbeitrag dem Landschaftsverband mitteilen zu können, bin ich gehalten Ihren eigentliche zu zahlenden Elternbeitrag zu ermitteln. " Sorry war ein langer Text. LG Barbara
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