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Lehramtsanwärterin "behalten" ..... Ideen für Argumentation ?

Lehramtsanwärterin "behalten" ..... Ideen für Argumentation ?

HeikeB1969

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Hallo, wir sind eine 3. Klasse und haben eine Lehramtsanwärterin, die grad mitten in den Prüfungen steckt. Wir würden sie wahnsinnig gern behalten, sie würd gern hierbleiben. Aber so wie es aussieht, gibt es keine direkte Planstelle für sie. Eine der "freiwerdenden" jetzigen 4-Klasslehrerinnen könnte evtl. in die mobile Reserve gehen. Nun wollen wir über den Elternbeirat etwas organisieren - nur was genau ? Zuerst über den EB an die Rektorin, damit sie weiß, wie gern wir unsere Klassenlehrerin behalten würden. Dann eine Unterschriftenliste. DAnn Schulamt. Nur, welche Argumente nehmen wir da ? "Behalten wollen" ist ja nicht das richtige. - die Kids müssten sich im so wichtigen 4. Jahr nicht an eine neue Lehrkraft gewöhnen - die Lehrerin wär eine tolle Bereicherung für unsere kleine Grundschule, hat super Noten bisher, einen tollen Ruf - die Lehrerin vermittelt den Kids den Stoff so gut, dass die schon gute Klasse noch besser geworden ist im Verlauf der 3. Klasse - die Kids lieben sie tja, alles recht "softe" Argumente. Wir wissen, dass unsere Chance recht klein ist und wollen es aber trotzdem versuchen. Habt Ihr noch Tipps ? VIelen Dank ! LG Heike


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Wenn da keine Planstelle ist, wird sie gehen. So meine Erfahrung meiner eigenen Schulzeit und von jetzt mittlerweile 13 Kinderschuljahren.


muddelkuddel

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bin selber LAA: keine stelle, dann kein bleiben. evtl. gibts bei euch noch offene vertretungsstellen? das problem ist ja auch, dass eine schule keine konkreten personenwünsche mehr äußern darf (NRW). es gibt bewerbungsverfahren, möge der beste gewinnen (wobei die schule natürlich die aufnahmekriterien mitbestimmen kann) LG


montpelle

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

"dass eine schule keine konkreten personenwünsche mehr äußern darf (NRW)" Das stimmt nicht.


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Antwort auf Beitrag von montpelle

wenn du nur sagst, dass etwas nicht stimmt. Du muss schon etwas präziser werden und erläutern, was statt dessen richtig ist. Wie machst du denn das bei deinen Schülern? Auch so?


Julie

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Antwort auf Beitrag von like

Montpelle hat aber inhaltlich recht - und "untermauert" ihre Behauptungen genau so gut (oder eben nicht) wie jemand anderer, der sagt "in NRW gibt es das nicht". DAS kritisiert aber niemand......


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von montpelle

aber meines wissens dürfen die wünsche vielleicht geäußert werden, aber denen wird nicht zwingend stattgegeben, wenn andere bewerber da sind - das wäre doch klüngelei.. ich bitte um quellenangabe, wenn ich falsch liege, denn für mich wäre das sehr gut :-) LG


Julie

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

erst behauptest du, dass keine konkreten Personalwünsche geäußert werden dürfen, dann meinst du auf einmal, dass die Wünsche geäußert werden dürfen, aber denen nicht zwingend stattgegeben wird. Das ist so mit den Wünschen, das sage ich meinen Kindern auch immer. Wünschen kann man sich alles - aber ob es erfüllt wird, ist etwas ganz anderes. Falls du Fragen zum Lehrereinstellungsverfahren in NRW hast, schau mal unter www.leo.nrw.de nach - da steht alles, was du wissen musst.


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Antwort auf Beitrag von Julie

sie sagt aber doch gar nicht, WAS sie für richtig hält. Sondern nur, dass eine andere Aussage falsch ist. Das iast wissenschaftlich kein korrektes Vorgehen. Nur weil das eine falsch ist, ist das Gegenteil noch lange nicht richtig.


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Julie

ich sagte ja, das ich meine, dass man als schule gar keine namen mehr hinschicken darf... das es leo gibt, weiß ich auch, allerdings funzt die seite seit ein paar tagen irgendwie nicht. hab schon im einstellungserlass nachgelesen, aber der ändert sich ja in nrw ständig... LG


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

"Aber so wie es aussieht, gibt es keine direkte Planstelle für sie" Also wird sie nicht bleiben. So simpel ist es. Oder es gibt eine Planstelle, aber "eure" LAA hat nicht die entsprechenden Noten. "Nur, welche Argumente nehmen wir da ? "Behalten wollen" ist ja nicht das richtige. - die Kids müssten sich im so wichtigen 4. Jahr nicht an eine neue Lehrkraft gewöhnen" Interessiert die Regierung nicht! "- die Lehrerin wär eine tolle Bereicherung für unsere kleine Grundschule, hat super Noten bisher, einen tollen Ruf" Interessiert die Regierung nicht! " die Lehrerin vermittelt den Kids den Stoff so gut, dass die schon gute Klasse noch besser geworden ist im Verlauf der 3. Klasse" Interessiert die Regierung nicht! "die Kids lieben sie" Interessiert die Regierung nicht! Klingt hart, ist aber die Realität! Welches Bundesland? Mio


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo wir wohnen in Bayern. Und unsere Lehramtsanwärterin hat super Noten. Was Ihr schreibt, ist ziemlich entmutigend. Hat es da überhaupt einen Sinn, wenn wir was unternehmen. Andererseits, wer nicht kämpft hat schon verloren ... LG Heike


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Super Noten.... nunja, das kann viel heißen. Eine 1, x reicht da schon vielleicht nicht mehr. ZUDEM: Die wenigen Planstellen, die vergeben werden liegen dann nicht vor der "Haustür". Bayern nimmt ja - aus Kostengründen, oder sagen wir lieber Sparsamkeitsgründen ALLE Referndare in den Vorbereitungsdienst. Übernehmen kann und will Bayern sie dann freilichen nicht alle. Wo in B. wohnst du?


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

die Paralellklasse von meinem Sohn hat es geschafft. Die hatten letztes Jahr (in der 3ten) eine Referendarin und haben sich echt reingehängt sie zu behalten. Es war bis zu den Sommerferien nicht klar, sie haben dann schon Abschied gefeiert, aber am ersten schultag in der 4ten stand sie im Klassenzimmer :-) Auch Bayern übrigens.


momworking

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Macht einen Haken dran. Die Planstellen werden AUSSCHLIEßLICH nach dem Punktesystem vergeben, das sich aus den Komponenten "Noten" und "Wartezeiten" zusammensetzt. Dann wird nach dem Fachbedarf geschaut, den die Schule angemeldet hat. Ich weiß nicht, ob es in Bayern noch das schulformbezogene Stellenausschreibungsverfahren gibt? Das wäre vielleicht (!) eine Lösung. Ansonsten bestünde VIELLEICHT die Möglichkeit für einen einjährige Angestelltenvertrag, die können oft direkt vom Schulamt vergeben werden. Wenn eure LIV allerdings die Wahl hat Planstelle an anderer Schule oder Angestelltenvertrag beu euch, wäre sie ziemlich dusselig,die Planstelle abzulehnen. Alles Gute und viel Erfolg, Annette


Julie

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

.... aber aussichtslos. Genießt lieber die letzte Zeit mit der LAA und macht den Kindern klar, dass ihr keinen Einfluss darauf habt, ob sie bleibt oder nicht. Ansonsten kann ich dir das Antwortschreiben, das du vom Schuulleiter / Schulamt bekommen würdest, auch schon vorformulieren


KH

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

das örtliche Schulamt, sondern die Regierung. Viele niederbayerische LAAs , die übernommen werden, müssen z.B. nach Oberbayern (v.a. München), grade auch die mit den besten Noten. Es ist auf alle Fälle realistischer sich darauf einzustellen, dass euer LAA nicht bleibt. Du schreibst, eine freiwerdende Viertklasslehrerin könnte in die mobile Reserve. Will sie das denn? Wenn nicht, habt ihr schlechte Karten. Tja, und das so wichtige 4. Grundschuljahr: Dann könnte man gegen euch argumentieren, dass eine "erfahrene" Viertklasslehrkraft viel geeigneter ist, eine vierte Klasse zu führen, als ein LAA frisch von der Prüfung. Euer Engagement ehrt euch, probiert es auch, aber wundert euch nicht, wenn es nicht klappt. Ich habe in den letzten Jahren nicht erlebt, dass ein LAA seine Klasse in der 4. weitergeführt hätte. Angeblich gibt es solche Fälle - ich kenne keinen. Im Gegenteil: gerade die dienstjüngsten Kollegen sind die, die oft weiterverschoben werden. Wisst ihr z.B. ob es andere Lehrkräfte gibt, die an diese Schule wollen? Die Eltern haben bei uns (leider oder zum Glück?) kein Mitspracherecht, was die Lehrkräfte ihrer Kinder angeht.