sojamama
Geht das überhaupt? Wir haben ja hier im Umkreis nur diese eine Realschule. Kann ein Kind da nicht genommen, aus solchen Gründen? melli
Wir haben hier seit 2 Jahren auch so ein Problem. Realschule und 2 Hauptschulen laufen aus. Stattdessen gibt es jetzt eine sekundarschule, die aber pro Jahr nur 72 Schüler nimmt. Aus unserer GS wurden letztes Jahr 8 Schüler abgelehnt, an den anderen 4 GS wird es wohl ähnlich ausgesehen haben.
Es wird neu-/umstrukturiert - und das Neue ist von Anfang an zu knapp?
§ 46 SchulG – Aufnahme in die Schule, Schulwechsel -> NRW (1) Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann vorübergehend Schülerinnen und Schüler als Gäste aufnehmen. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zu Beginn des Schuljahres, in Weiterbildungskollegs zu Beginn des Schulhalbjahres in die Schule aufgenommen. (2) Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren für einzelne Schulstufen oder Schulformen sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang können in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt werden. (3) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. (4) Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebs kann eine Auszubildende oder ein Auszubildender ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg, an dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist, im Rahmen der Aufnahmekapazität besuchen. § 84 bleibt unberührt. (5) Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, darf die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen. (6) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist. (7) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die Schule wechselt, wird im Rahmen der Verweildauer in die Schulstufe, die Schulform und die Klasse oder Jahrgangsstufe aufgenommen, die dem bisherigen Bildungsgang und dem Zeugnis entsprechen. Näheres zum Schulformwechsel bestimmen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. (8) In der Sekundarstufe I prüft die Schule gemäß § 13 Abs. 3 und nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Rahmen der jährlichen Versetzungsentscheidung, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Realschule der Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium zu empfehlen ist. Ich glaube du bist aus Bayern? Vielleicht dann hier: http://www.schulrecht-bayern.rechtsanwalt-zoller.de/schulwahl-gymnasium-realschule-bayern.html Ich glaube das entspricht sich. LG
Das hängt sicher von dem Kreis ab, in dem Du wohnst. In Hamburg z.B. weiß ich zumindest von Grundschulen und Gymnasien, dass man nicht unbedingt an die Wunschschule kommt. Da gibt es aber natürlich insgesamt auch mehr Auswahl. Wie es hier mit Stadtteilschulen ist (Realschulen gibt es nicht mehr), weiß ich nicht, dürfte aber ähnlich wie bei Grundschule und Gymnasium sein. Erkundige Dich am besten direkt bei der Realschule oder bei der Schulbehörde.
Ja, die Schule kann Kinder ablehnen. Es wird ja andere Schulen geben, die in Frage kommen. Z.B. Gesamtschule, Stadtschule, Sekundarschule und ähnliches. Diese Schulen können ja auch alle Realschüler entsprechend beschulen. Aufnehmen muss die Schule nur dann, wenn es die einzige zuständige Schule ist.
Wir haben die nächste im Landkreis ca. 25 km weg. Dann in einem anderen LK, die ist auch gute 20 km weg. Alles andere noch weiter. Danke für Eure Infos. melli
Hier in HH gibt es dann immer einen gewissen Prozentsatz, wo Eltern einen Platz einklagen. LG maxikid
....sei denn es ergibt sich eine andere akzeptable, gleichwertige, Lösung.
Schulen sind immer so ausgerichtet das die Schüleranzahl für das Umfeld langt. Diese müssen aufgenommen werden. Abgelehnt werden dann zuerst die Kinder die nicht im Umkreis wohnen.
Zur Not beantragt der Rektor die Erweiterung der Züge. Wird hier bei uns regelmäßig jedes Jahr gemacht.
D.h. die Chancen stehen gut, dass sie genommen wird. melli
....dann steht dem nichts im Wege.
und an einigen anderen Kleinen auch. Wir können keine Kinder mehr aufnehmen, fuer den Anbau ist kein Platz. Wir haben Bestandschutz. Und das Problem ist, dass 2008 extrem viele Kinder geboren worden sind. Dann werden einige Schuke noch viel Größer. LG maxikid
Aktueller Schnitt ist 2,33 in den Hauptfächern, Nebenfächer habe ich nicht berechnet, dürfte aber auch so ein 2er Schnitt sein, wenn nicht ein 1er. Die Empfehlung der Lehrerin war immer noch eher Mittelschule... jedenfalls beim letzten Gespräch. Das weitere steht jetzt noch an, nächste Woche. melli
wäre 1,33 Gesamt nach meinen Berechnungen 2,1 melli
Wenn es darum geht, welches Kind bei der Neubesetzung eines Jahrganges einen Platz bekommt und welches nicht, gibt es idR Kriterien,nach denen die Plätze vergeben werden: Wohnortentfernung, Geschwisterkinder, usw Erkundige dich am besten, welche dies sind. Wenn diese Schule, die bei Euch im Ort ist, auch in anderen Orten beliebt ist, sollte man annehmen, dass die Kinder, die am Ort wohnen, bevorzugt werden. Darüber hinaus kannst du sicherlich auf der Anmeldung vermerken, warum es für dein Kind genau die Schule sein soll. Welche andere Schule käme denn theoretisch in Frage? Wie ist die zu erreichen? Welche Schwerpunkte hat die usw. Wie verbringt dein Kind den Nachmittag, geht es manchmal zur Oma die in der Nähe wohnt usw. Ich denke jede Schulleitung findet es gut, wenn Familien di Schule bewusst auswählen, sich damit beschäftigen usw.
Dann setzten sich die Schulleiter benachbarter Schulen zusammen und teilen die Kinder entweder zu oder eine Schule, bei der da baulich möglich ist, macht eine zusätzliche Klasse auf. Bei uns gibt es eine Schule, bei der 2 Jahrgänge eine Klasse mehr haben aus diesem Grund. Einer davon verläss die Schule zum Sommer, da wäre dann also Platz :-)
Mein ich ja. Wir hatten 2 Jahrgänge 3zügig. Aber jetzt haben wir nur noch 2zügige Klassen und Bestandsschutz. Anmeldungen haben wir aber das Doppelte. Dann gibt es eben diese ganz große Schule mit 5-6 Zügigkeit. 2 weitere haben Bestandsschutz. Die Schulen sind trotzdem am Rande ihrer Kapazitäten, da auch die Pausenhöfe an Käfighaltung erinnern. Aber wer klagt, hat aber meistens Glück und bekommt den Platz an der Wunschschule. Unser Pausenhof ist so klein, das im Schichtbetrieb Pause gemacht werden muss. Gruß maxikid
Du kommst aus Bayern, oder? Die Kinder , die aus dem Zweckverband, der die Schule unterhält, kommen müssen genommen werden. Da muss notfalls eine weitere Klasse aufgemacht werden. Alle anderen Kinder können abgelehnt werden. Als Beispiel unserer Schule im Landkreis München. Die Kinder, die aus Gemeinden im Zweckverband Süd-Ost kommen, haben ein Anrecht auf einen Schulplatz. Kinder aus München Stadt werden im Zweifel abgelehnt.
bei uns wie bei kevome. und schnitt ist NUR die Hauptfächer, also 2,33. diese eine realschule muß sie nehmen, wenn du die andere wählen würdest, müßtest du einen gastschulantrag stellen. ist bei allen Schulformen wohl so, also wie bei der Grundschule.
bei uns wie bei kevome. und schnitt ist NUR die Hauptfächer, also 2,33. diese eine realschule muß sie nehmen, wenn du die andere wählen würdest, müßtest du einen gastschulantrag stellen. ist bei allen Schulformen wohl so, also wie bei der Grundschule.
An Schulen in HH gibt es je nach Einstufung der Schülerschaft eine maximale Klassengröße, die nicht überschritten werden darf (zB 23 in der Grundschule). Wenn man sein Kind zB zur 1. Klasse anmeldet, ist man angehalten, auch Zweit- und ggf. Drittwunsch-Schule anzugeben. Die Schulen in der Nachbarschaft setzten sich dann zusammen und verteilen die Schüler. Manchmal macht dann auch eine Schule eine zusätzliche Klasse auf, wenn das möglich ist. Ich kenne Kinder, die eben dann nicht an der Schule der Wahl angenommen wurden. Ich denke mal, dass das bei weiterführenden Schulen entsprechend ist. Wenn in einer Schule dann eben alle Klassen maximal belegt sind, dann kann die Schule im lfd Schuljahr eben kein Kind mehr aufnehmen. Bei der Schulanmeldung sollte man daher immer möglichst gute Gründe angeben, warum es denn unbedingt diese Schule sein muss. Dabei spielt zB auch die Wohnortentfernung eine Rolle, Nachmittagsbetreuung o.ä.
Man muss aber keine Zweite und Drittschule angeben. Kenne viele, die eben dann nur eine Wunschschule haben und auch keine andere Akzeptieren würden. Habe ich bei meinen Kindern auch nicht gemacht. Wohne auch nur 200 m von der Schule entfernt. Im letzten Jahr wäre das aber schon zu weit gewesen. Gruß maxikid
Mein Mann meinte auch, dass wir keine Zweitschule angeben sollen, weil ja keine in Frage kommt bzw. die Schulen, die in Frage gekommen wären, erfahrungsgemäß schon nicht alle Erstwunsch-Kinder aufnehmen können. Wir wohnen aber auch an unserer Wunschschule so nah, dass es mich echt gewundert hätte, wenn die uns nicht genommen hätten. Ich habe dann noch ins Bemerkungsfeld geschrieben, warum wirklich nur die in Frage kommt.
Hier kann sie das. Aber es gibt in einer Großstadt natürlich immer erreichbare Alternativen, also nicht mit Deinem Fall vergleichbar.
Wenn du Bayern bist, dann muß Dir die Schule bei Schnitt 2,33 bei den Haupfächern (Deutsch, Mathe, HSU) eine Gymnasialempfehlung ausschreiben. Egal was die Lehrkraft im Gespräch sagt. In Bayern zählt allein der erreichte Notenschnitt. Die zuständige Schule in deren Sprengel du dich befindest, darf dann auch nicht ablehnen, sondern muß Euch nehmen. Alle anderen Schule, ausserhalb des Sprengels, Privat..... dürfen aber ablehnen.
in meinem bundesland und speziell in meinem landkreis ist das nicht möglich (ausnahme gesamtschulen). in einem anderen landkreis oder in einem anderen bundesland kann das schon wieder ganz anders sein. deshalb ist deine frage hier in diesem forum eigentlich überhaupt nicht zu beantworten. es kommt halt auf die regionalen bestimmungen ab.
Was soll die Schule denn machen, wenn zu viele Anmeldungen vorliegen? Sie kann nunmal nicht mehr Schüler aufnehmen, als Plätze da sind.
Ob Ihr es glaubt oder nicht, hier werden Container gestellt! Auch für GS. Alternativ andere Räume umgebaut. Geht alles! Bleibt nur zu entscheiden, ob man das dann so will.
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