Elternforum Rund um die Erziehung

Erziehungsgeld fürs 2. Lebensjahr

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Hallöchen, ich habe eine Frage an euch. Meine Freundin fragte mich gestern, wie lange man das Erziehungsgeld für das 2. Lebensjahr beantragen kann. Fürs erste Jahr ist im Januar ausgelaufen und sie hat bis dato noch keinen 2. Antrag gestellt. Leider konnte ich ihr keine Auskunft geben, da ich schon den Antrag fürs 2. LJ gestellt hatte, als unsere Kleine 11 Monate war. Kennt sich jemand von euch aus? Danke für evtl. Hilfe. lg


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Mein Sohn wurde gerade am ersten. ein jahr alt und ich habe noch keinen antrag fürs zweite lebensjahr gestellt, und nun werden wir den monat kein geld bekommen. wir gehen später den antrag holen. Ich wusste das ehrlich gesagt garnicht.


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Also den Antrag hast du genau richtig ausgefüllt.


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den antrag kann man ab dem 9. lebensmonat stellen..und sollte spätestens im 11. gestellt sein.


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Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Also, der Antrag wurde von ihr noch gar nicht ausgefüllt und ihr Junge wird im Juli 18 Monate alt werden. Ich weiss wohl, dass bis zu 6 Monate das Geld nachgezahlt wird (habe da Erfahrung mit /c; )nur ob der Antrag noch bearbeitet wird, weil sie so lange gewartet hat, das weiss ich jetzt nicht. Deshalb die Frage, ob sie es jetzt noch machen kann oder ob es aussichtslos ist. Ich habe ihr geraten, es einfach zu versuchen. Mal sehen was dabei herauskommt. lg


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soweit ich weiss, gilt es ab dem monat der antragsstellung. wenn deine freundin also noch im juni antrag stellt, dann bekommt sie ab juni geld.. rückwirkend wird nur gezahlt, wenn sich jetzt der beantragungsprozess bis z.B. oktober hinzieht, weil sie noch was beibringen muss etc. ... kann ja passieren, dann bekommt sie von juni-oktober das geld am stück, wenn der antrag dann durch ist. aber ich glaube die monat januar-mai kann sie abschreiben. vielleicht weiss es auch jemand besser. lg vina


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Vielen lieben Dank. Ich habe mir so etwas schon fast gedacht. Sie hat heute ihren Antrag gestellt. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. lg


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das gilt ab antragstellung. sie bekommt es also (wenn sie es noch bekommt) auch für die monate seit dem ersten geburtstag gezahlt. lg two_kids