Elternforum Coronavirus

Wieder eine Kontaktperson erlaubt in Bayern ... :-)

Wieder eine Kontaktperson erlaubt in Bayern ... :-)

Lola2501

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Hallo alle zusammen! Wie versteht ihr das: "NEU! Ab 20. April wird etwas gelockert: künftig ist Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person." (https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/soeder-das-sind-die-neuen-corona-massnahmen-in-bayern) Bedeutet das, dass es immer die gleiche Person sein muss, oder darf es an einem Tag die eine und am nächsten Tag eine andere Person sein? Wie seht ihr das? Danke und LG Lola


Trini

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

Da wir ja noch keine Überwachungs App haben, die jeden Kontakt aufzeichnet, darf es nach meinem Verständnis eine Person zu jedem Zeitpunkt sein. Heißt, ich kann erst mit Oma spazieren gehen und danach mit der Freundin joggen. Diese Regelung hatten wir hier in S.-H. die ganze Zeit. Trini


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Trini

Kind Klein heute: 13-15 Uhr die eine Freundin im Park 15-17 Uhr die andere Freundin im Park Ansonsten ist sie täglich mit einer Freund am Nachmittag unterwegs, immer drausse, immer ein Eis. LG


Lola2501

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

... könnte ich im Grunde stündlich eine andere Person treffen, richtig? Das werde ich natürlich nicht machen, habe ich nicht vor - ich frage nur, um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe. MERCI und LG Lola


Lola2501

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

Darf bei einem "Treffen" von 2 Kindern ein Elternteil dabei sein? Also nicht pro Kind, sondern von einem der Kinder die Mutter oder der Vater? Gemeinsam an der frischen Luft bewegen könnten sich meine Jungs hier nur im Wald und da würde ich sie nicht unbeaufsichtigt hin lassen ...


Esmeralda

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

Und wie ist es mit mir, die ich eine eineinhalbjährige Tochter habe? Darf ich mit der zusammen jemanden treffen? Denn sonst nützt mir die tolle Regelung nichts... :( :( :( Und ich dreh schon total am Rad! Mal abgesehen davon, dass meine Tochter im niedlichsten Alter ist und ich darf das mit niemandem teilen, kann ihr keinen Tierpark zeigen...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Esmeralda

Eure Kernfamilie (also alle, die die gleiche Anschrift haben) darf eine haushaltsfremde Person treffen. Hieße für mich im Umkehrschluss auch, dass man sein Kind einer anderen Kernfamilie anvertrauen kann. Trini


Lola2501

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Antwort auf Beitrag von Trini

Sehr cool! Aber ohne Treffen daheim - nur draußen, gell?


Esmeralda

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Antwort auf Beitrag von Trini

Na ja, weil wenn meine Schwester mit uns einen Ausflug macht. Dann trifft sie mehrere Personen, die nicht in ihrem Haushalt leben...?


Trini

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Antwort auf Beitrag von Esmeralda

Ihr (Haushalt) trefft eine Schwester. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

nicht Bayern quasi eine darf eine Treffen zwei im Haushalt nicht eine Fremde. Also verstehen muss das am Ende keiner oder ? dagmar


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

Bei uns ist das eher anders zu verstehen. Als Familie dürfen wir keine andere Person treffen. Nur alleine. Denn es gibt auch die Regel: Nur zu zweit in der Öffentlichkeit. Das wäre dann ja nicht mehr der Fall. Und B-W ist Bayern ja recht ähnlich. Also du und Freundin ja. Du mit Kindern und Freundin nein. Zudem gilt ja trotzdem das Abstandsgebot. Und das bekommen meine Kinder nicht zuverlässig hin.


Muts

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

Ich denke es macht wenig Sinn, jeden Tag eine andere Person zu wählen. In BW haben wir diese Regelung ja schon seit ein paar Wochen und meine beiden Töchter dürfen jeweils mit einer Freundin laufen / spazieren gehen. Immer mit der gleichen! LG Muts


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von Lola2501

In NRW gibt es auf der Homepage der Polizei dazu FAQ. Die beantworten genau solche Fragen. Vielleicht gibt es das ja in Bayern auch...


Esmeralda

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Antwort auf Beitrag von FrauStorch

Ich finde es echt verrückt wie schwierig es ist, an aktuelle und leicht verständliche Information zu kommen.