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Wie ist das eigentlich bei getrenntlebenden Paaren und Besuch der Kinder?

Wie ist das eigentlich bei getrenntlebenden Paaren und Besuch der Kinder?

knödelchen00

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Weihnachtsferien: Die Kinder NRW (15+13) des Partners meiner Freundin werden, wie jedes Jahr in der Weihnachtszeit den Papa NRW besuchen. Meine Freundin (Niedersachsen) lebt NICHT mit ihm zusammen, aber ist in der Regel am Wochenende oder auch zwischendurch bei ihm zuhause und umgekehrt. KEINE eheähnliche Gemeinschaft. Getrennte Haushalte. Düfen sie nun alle zusammensein, da ja eigentlich 3 Haushalte? Ach und Oma NRW (seine Mutter) eigener Hausstand darf dann wahrscheinlich auch nicht kommen, oder? (Da wäre meine Freundin aber wohl dann eher nicht dabei ) Sie sind momentan echt am überlegen, wiie sie das nun gestalten. Und wissen nicht ob die Kinder nun überhaupt kommen /können/ sollen - wie auch immer... (Zugtickets bei 100€, sie dann verfallen zu lassen, wäre auch doof) Vielleicht hat jemand Plan und kann weiterhelfen... Dankeschön! Gut, dass ich solche Sorgen nicht habe... Gute Nacht


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Ich würde die Kinder als Teil des väterlichen Haushalts definieren. Sie sind ja auch beim Vater zu Hause, auch wenn das sozusagen nur ihr zweiter Wohnsitz ist. Dann wären die Besuche auch ok.


sun1024

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Aktuell gilt für die Feiertage in NRW doch: max. 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten, Kinder bis 14 zählen nicht mit bei der Anzahl. Außerdem gibt es in NRW kein echtes Verbot für den privaten Raum, nur für private Treffen in der Öffentlichkeit. Das heißt um Himmels Willen nicht, dass man das ausreizen sollte! Aber sowas wie Partnerin und Kinder gleichzeitig wäre auf jeden Fall erlaubt. LG sun


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Dann leite ich das mal weiter. Sie dachten, dass nur 2 Haushalte zusammentreffen dürfen.


mutti6

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Bei uns ist der Umgang mit Kindern von der Regelung ausgenommen. Ist aber sicher auch überall anders, aber auch während des Frühlings im Lockdown galt, dass das Umgangsrecht über den Regelungen stand.


taram

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Antwort auf Beitrag von mutti6

Für ganz Deutschland gilt Umgangspflicht in Coronazeiten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

der heilige markus hatte schon im frühjahr betont, dass umgang ausgeübt werden darf.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Das Umgangsrecht ist doch völlig davon ausgenommen. Ebenso wie Lebenspartner.