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Wer wird gezählt?

Wer wird gezählt?

subidu

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Huhu, Ich habe eine Frage und eventuell hat hier ja schon jemand etwas dazu gelesen. Wir feiern bald zum ersten Mal (außerhalb der Familie) den Geburtstag unseres dann 3 jährigen. Nun ist in BW die Regelung ja dass Max 10 Personen bei privaten Veranstaltungen erlaubt sind. Wir haben vor 3 Kinder (alle aus der Krippengruppe meines Sohnes) einzuladen die alle unter 3 Jahren sind, z. T. Noch nie bei uns waren und deswegen in Begleitung der Eltern kommen werden (wenn alle kommen) Das macht 6 Personen, wir sind in der Familie schon 5 Personen, wobei unsere jüngste erst 4 Monate alt ist. Zählt sie schon als Person? Ansonsten müssten wir ja quasi meinen Mann oder mich raus schmeißen damit das regelkonform wäre . Eventuell kann mich jemand erleuchten. Vielen Dank und viele Grüße, Subidu


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von subidu

Ja. Also ich lese es so. 10 Leute. Mehr nicht. Baby zählt auch als Person.


subidu

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Antwort auf Beitrag von ichbinfrei

OK danke. Ich habe gerade den vermerk gelesen dass Kinder auch als Personen zählen und da keinerlei Alterseinschränkungen dabei standen ist unser Baby wohl auch gültig Dann denken wir eventuell nochmal um, wir wollen ja niemanden in Schwierigkeiten bringen..


Caot

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Antwort auf Beitrag von subidu

Alle zählen. Ihr wäret 11 Personen! Du kannst, wenn Du streng regelkonform das machen willst, die Kleine auslagern an Oma oder Opa. Wenn du noch stillst, vorher stillen. Ich würde einfach zu Elft feiern.


subidu

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Antwort auf Beitrag von Caot

Theoretisch denke ich auch dass die Maus ja niemanden was "tun" kann Wenn einer will kann er uns aber ans Bein pinkeln und wir wohnen an einem recht "prominenten" Ort wohnen und vor haben bei gutem Wetter möglichst viel Zeit im Garten zu verbringen. Aber du hast mich auf eine super Idee gebracht!!! Meine Schwägerin wohnt im gleichen Haus.. Da könnte ich mal Nachfragen und zum stillen dann einfach in ihre Wohnung gehen... Irgendwie affig, aber im Notfall. Lg


Caot

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Antwort auf Beitrag von subidu

Geburtstag gerettet! Eine schöne Feier wünsche ich.


subidu

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Antwort auf Beitrag von Caot

Vielen Dank


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von subidu

Bei uns gänge das gar nicht, da sich auch privat maximal 2 hausstände treffen dürfen. Sind bei euch denn mehr erlaubt? Baby zählt natürlich als Person.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Und bei uns in NRW dagegen wäre es überhaupt kein Problem, da die Personenbeschränkungen überhaupt nicht für Feiern in den eigenen 4 Wänden gelten. Wir könnten theoretisch mit 100 Personen oder mehr zu Hause feiern - es wird lediglich an die Vernunft appelliert. Schon bekloppt, dass das überall anders ist und man kaum noch durchblickt. Ich persönlich würde aber momentan selbst auf eine kleine Feier mit 10 mehr oder weniger fremden Personen verzichten ehrlich gesagt. Liebe Grüße, Gold-Locke


ak

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Ich wünsche Euch auch ganz viel Spaß. Allerdings würde ich darauf verzichten, auf diesen Geburtstag zu wollen. Zu viel Unbekannte. So leid es mir ja auch für Dein Kind täte.


subidu

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Antwort auf Beitrag von ak

Zu den gegebenen Umständen würde ich auch niemanden einen Vorwurf machen wenn er vorsichtig ist und absagt. Wir dachten nur wenn die Kinder on der Krippe eh ihre keime austauschen ist die Gefahr nicht viel größer als sowieso Mal sehen, die Einladungen sind verteilt und jetzt schauen wir ob überhaupt alle kommen.


bettina_7

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Antwort auf Beitrag von subidu

Hallo, Ich bin der Meinung, dass in bs treffen auf Max. 10 Personen bzw. Auf 2 Haushaltebeschränkt sind. Dann geht's nicht. LG, Bettina


bettina_7

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Antwort auf Beitrag von subidu

Hier der Auszug aus der CorinaVO: Private Veranstaltungen (insbesondere private Feiern) sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Die Anzahl darf überschritten werden, wenn es sich um Personen maximal zweier Haushalte handelt (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2) oder wenn die Teilnehmer miteinander verwandt sind. Verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Kinder, einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1 und 2). Ich persönlich finde, dass man sich daran halten sollte. Bei uns im Dorf war Frühjahr auch schon so, dass ein Kindergeburtstag ganz schön teuer würde ,nachdem jemand das Ordungsamt angerufen und gepetzt hatte. LG


subidu

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Wir haben auch vor uns daran zu halten. Ich war mir eben nur nicht sicher ob ein Baby zwangsläufig als Person zählt.. Aber das hat sich ja jetzt geklärt und eine Lösung wird gefunden


Irish83

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Antwort auf Beitrag von subidu

In Baden-Württemberg dürfen auch nur zwei Haushalte mit max. 10 Personen zusammen kommen.