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Wer kann mir das erklären? Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Wer kann mir das erklären? Änderung des Infektionsschutzgesetzes

cube

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Diese Änderung soll ja zur Folge haben, dass bundesweit einheitliche Regeln gelten sollen. Sprich: den Ländern ihre Souveränität bei der Umsetztung oder eben nicht Umsetzung bestimmter Maßnahmen genommen wird. Und nun sind Bund und Länder sich einig, dass diese gut wäre?? Weil dann endlich einheitliche Regeln gelten würden? Aber die Länder hätten doch schon die ganze Zeit einheitlich agieren können - wollten sie aber nicht. Und jetzt finden sie "einheitliche Regeln" so toll, dass sie diese Aufgabe ganz in die Hände der Regierung legen wollen? Versteh ich nicht.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von cube

Wenn es Bundesgesetz ist, können die Länderchefs alle viere von sich strecken und sagen: Ich würd ja gern, aber ich darf nicht. LG Inge


As

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Genau so, nun müssen die Länderchefs keine unpopulären Entscheidungen mehr treffen und sich dem Volkszorn aussetzen.


cube

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Antwort auf Beitrag von IngeA

sich der Verantwortung entziehen können und gleichzeitig hinterher immer sagen können: "hätten wir selber entscheiden dürfen ..." Ich bin aber dennoch dagegen, dass es so gemacht wird. Ich befürchte, das wird so lasch formuliert, dass es Tür und Tor für alle möglichen anderen Entscheidungen öffnet, die dann gar nicht mehr diskutiert werden müssen.


Marianna81

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Einheitliche gewünscht. Bitte sehr.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von cube

Ich verstehe es so dass falls das durchginge bei gleichen Voraussetzungen gleiche Folgen gelten sprich ist 100 überschritten tritt Folge A ein, ist es drunter nicht. Aktuell treffen die Länderchefs Beschlüsse an die sich dann nichtmal diese halten sprich Absprachen sind das Papiernicht wert auf dem sie stehen


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Der Bundesrat muss dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen; der Bundesrat kann aber Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag dann wieder zurückweisen. Ob das Gesetz ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz darstellt, hängt von der Formulierung ab. Dies wird noch zu klären sein, notfalls gerichtlich. Die Ministerpräsidenten waren bislang nicht an irgendwelche Absprachen bei der Bund-Länder-Konferenz gebunden. Wird das IfSG geändert, wird es für die Bundesländer verbindlich.


LeLuFe21

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Klingt sehr nach Verantwortung abgeben. Solange die Länderchefs die Verantwortung tragen versuchen viele den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Also weniger Strenge Regeln. Inzidenzwerte relativ egal. Öffnen klingt doch besser als weiter schließen. Aber wenn sie selbst die Verantwortung abgeben können, dann ist die Regierung Schuld an Schließungen. Erinnert mich an "Wasch mich, mach mich aber nicht nass!" Und "Ich wasche meine Hände in Unschuld!"


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von cube

Bund und Länder sind sich nicht einig. Es gibt einige Ministerpräsidenten, die ein solches Bundesgesetz für falsch halten. Da es aber als Einspruchgesetz in den Bundestag eingebracht wird, können sie es nicht verhindern.


Kinderland

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Bei Feststellung einer epidemischen Lage die Grundrechte massiv einschrenken.