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Wenn Heimatadresse Risikogebiet wird ...

Wenn Heimatadresse Risikogebiet wird ...

Gold-Locke

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Hallo zusammen, Wir sind gestern aus NRW nach Baden-Württemberg gereist. Bei Anreise lag unsere Inzidenz bei 42, wir durften also "beherbergt" werden. Heute liegt die Zahl schon bei 48. Wenn Sie in den kommenden Urlaubstagen über 50 steigt, kann uns hier in BW aber nix mehr passieren, oder ? Die Zahl für ein Beherbergungsverbot ist nur beim Einchecken relevant, richtig ? Liebe Grüße, Gold-Locke


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Ich glaube ja! Halte dich einfach still, da wird schon nix passieren! Ist es gut im Europa-Park?


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ja, wir sind total begeistert. Echt toll. Gut besucht, aber Regel und Abstä de klappen gut.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Wie ich die Verordnung verstehe, gilt das 7 Tage ab Abreise aus dem Risikogebiet: "§ 2 Beherbergungsverbot (1) Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. 2) Absatz 1 gilt nicht für Gäste, die gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft machen, dass sie sich in den vorangehenden sieben Tagen vor dem Beginn der Beherbergung nicht in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Absatz 1 aufgehalten haben, oder nachweisen, dass sich das Infektionsgeschehen nach Absatz 1 Satz 1 auf einen örtlich abgrenzbaren Bereich innerhalb der jeweiligen Gemeinde oder Stadt begrenzt hat und glaubhaft machen, dass sie sich in den vorangehenden sieben Tagen vor dem Beginn der Beherbergung nicht in diesem Bereich aufgehalten haben, oder nachweisen, dass keine Anhaltspunkte einer Infektion mit dem Coronavirus bei ihnen vorhanden sind." Da ihr aber die negativen Coronatest habt, wärt ihr nicht betroffen, sondern die Ausnahmeregelung würde greifen. Ohne die Tests würde nach meinem Verständnis das Beherbergungsverbot gelten, solang ihr noch keine 7 Tage Urlaub hinter euch habt Quelle:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Da steht doch 'vor dem BEGINN der Beherbergung'


Felica

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Wenn die do drauf sind wie im mai-Juni als es Gütersloh traff, doch, dann habt ihr Pech. Die Urlauber mussten den Urlaub abbrechen. Weil Heimatadresse Risiko. Da, war es egal das die bereits 1 Woche oder länger am Urlaubsort waren.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

was soll da passieren dagmar


tabalugalilli

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Dazu habe ich gerade einen Bericht im ZDF geseshen. Wenn man schon im Hotel ist, darf man bleiben.