Coronavirus

Forum Coronavirus

Wen kann man fragen?

Thema: Wen kann man fragen?

Ich muss echt mal raus mit den Kindern, nicht immer im Garten bleiben. Darf man auch mal zu besonderen Orten fahren und dort spazieren gehen, was 30 Minuten entfernt ist? Wir sind aus Bayern.

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:23



Antwort auf diesen Beitrag

Das darfst du in bayern nicht. Lies doch einfach die Verfügung bitte. Da steht alles drin.

von lilly1211 am 25.03.2020, 12:26



Antwort auf diesen Beitrag

was sind denn besondere orte? ich habe heute gelesen, dass man es am tegernsee dulden muss, wenn die münchner dort spazieren gehen, sorry lilly….

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:32



Antwort auf diesen Beitrag

Weltwald. Natur, einfach mal was anderes sehen.als nur den Garten und den Ort. Ich hab so Stress mit Kinder. Besonders mit einem Kind, was ADS und LRS hat. Er hat heute noch nicht mal die Tablette genommen. Gestern nur Teil Hausaufgaben gemacht. Heute gar nichts. Ich muss mal raus und was anderes sehen. Mir tut schon immer wieder das Herz weh. Heute das Ohr. Sonst sterbe ich noch an Stress

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:38



Antwort auf diesen Beitrag

Meines Wissens “darf” man es schon, aber “sollte” es nicht. https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:41



Antwort auf diesen Beitrag

Schließe mich meiner Vorschreiberin an. Du "darfst", hat auch Söder gestern in der Pressekonferenz gesagt, aber Du sollst es nicht. Garten muss doch nicht immer sein. Gestern waren wir 2 Stunden spazieren, sehen auch was anderes und in zwei Stunden kommt man schon ein bisschen weg vom eigenen Garten /Haus.

von Mädl81 am 25.03.2020, 12:49



Antwort auf diesen Beitrag

Die Situation ist für niemanden leicht. ihr habt zumindest einen Garten, andere haben nicht mal einen Balkon. Andere haben auch Kinder, die anstrengender sind als das Durchschnittskind. Die Regeln sind in Bayern ziemlich eindeutig. In der nächsten Umgebung spazieren gehen. Wenn den Kindern Beschäftigung fehlt, dann macht was im Garten. einen Parkour aufbauen, Baumhaus bauen, den Garten gemeinsam umgestalten.

von Schnegge89 am 25.03.2020, 12:46



Antwort auf diesen Beitrag

Das Netz sagt: "Darf ich noch Fahrradfahren, allein im Park joggen oder allein spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren?" Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Es ist auch erlaubt, zum Ausgangspunkt eines Spaziergangs mit dem Auto zu fahren. Das gilt zum Beispiel auch für Grabbesuche auf dem Friedhof." Anscheinend also ja. ABER ich würde NICHT 30 Minuten extra wohin fahren! Ich bin auch aus Bayern und würde gerne mal was anderes sehen, aber ich bleibe daheim! Wenn das jetzt wieder jeder so machen würde, hat die Maßnahme wieder seinen Zweck verfehlt! Ich bin der Meinung man kann im Moment sich ja wirklich damit begnügen, einfach in seiner nahen Umgebung spazieren zu gehen!

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:46



Antwort auf diesen Beitrag

...und wer es macht oder nicht macht. sie darf. vielleicht radelt sie ja auch dahin? ICH würde es wagen, alle papiere mitnehmen als beweis, dass es das oder die eigenen Kinder sind und gut. sollten sich das aber grad heute alle anderen auch denken und sich dort zum Pläuschchen treffen, würde ich wieder umkehren.

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 12:52



Antwort auf diesen Beitrag

Ok...also ich war überzeugt man darf nicht. Wenn ich mich täusche dann kann sie das natürlich machen!

von lilly1211 am 25.03.2020, 12:53



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde es auch tun. Aber irgendwo hin, wo man keinen trifft (Wald?).

von Petra28 am 25.03.2020, 12:54



Antwort auf diesen Beitrag

Glaube in Bayern dürfte man, in Sachsen eindeutig nicht. Da steht explizit drin: spazieren und Sport nur im Umfeld des wohnbereichs.

von Mugi0303 am 25.03.2020, 13:07



Antwort auf diesen Beitrag

Die Landeshauptstadt München hat eine Hotline geschaltet, falls du in München wohnen solltest. Hier der Textauszug der Allemeinverfügung: "4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere: g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung." Grundsätzlich darfst du ja schon rausgehen, aber ob du dafür eine halbe Stunde mit dem Auto fahren musst, das ist die Frage. Ich würde mir etwas Näheres suchen, da könne sich deine Kinder auch austoben.

von Mehtab am 25.03.2020, 13:17



Antwort auf diesen Beitrag

Da ich der Meinung bin, dass man bei der Fahrt mit Auto, die wenn vorhanden Viren auch nicht durch den Auspuff schleudert, sehe ich da gar kein Problem. Zumal ich auch gelesen habe, dass vieles Ermessenssache ist . Zumal die Wahrscheinlichkeit, der Kontrolle einer Familie, und dann ein daraufherrumreiten der Km zur Wohnung , in meinen Augen bei fast 0 liegt. So verbohrt sind auch bayrische Polizisten nicht * hoff*

von memory am 25.03.2020, 13:38



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn ich in der Umgebung meiner Großstadtwohnung spazieren gehe, habe ich wesentlich mehr Nahkontakte, als wenn ich mit dem Auto an einen einsamen Ort fahre und dort spazieren gehe.

von fritzi3 am 25.03.2020, 14:22



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe am WE meiner Nachbarin bei der Bespaßung ihrer sechs Schratzen geholfen. Nachdem das hier in der Stadt ein Spießrutenlaufen war, haben wir sie ins Auto verfrachtet und sind mit ihnen in die Pampa gefahren. Wir sind dort WENIGER Menschen begegnet, als hier im Mini-Park vorm Haus - eigentlich sogar gar keinem. Es war also besser, als hier auf der Straße an der halben Nachbarschaft beim Schönwetterspaziergang vorbeizulaufen. Wir haben fußläufig einen winzigen Park, der natürlich derzeit von allen genutzt wird. Dazu kommt, daß der Spielplatz mit Flatterband abgesperrt ist und nicht benutzt werden darf - aber erklär mal einem Zweijährigen, warum er seinen Lieblingsspielplatz derzeit nicht benutzen darf, und auch nicht dem Jungen aus der Nachbarschaft, mit dem er sonst so schön spielt, in die Arme laufen darf, sondern stattdessen nur brav an Mamas Hand "spazieren" soll. Da war es wesentlich besser, die Kinder im Wald von der Leine zu lassen, so daß sie sich wirklich austoben konnten. Weit und breit kein Spielplatz und keine Menschen, von denen man sie fernhalten mußte. Das hätten wir garantiert jedem Ordnungshüter plausibel machen können. Aber die konzentrieren sich doch hoffentlich eh auf die Orte, wo VIELE Menschen sind, und nicht auf den absolut menschenleeren Wald im Nirgendwo.

von Strudelteigteilchen am 25.03.2020, 14:30



Antwort auf diesen Beitrag

Ja darf man in Bayern

Mitglied inaktiv - 25.03.2020, 14:40



Antwort auf diesen Beitrag

Ja, das darfst du. Und ich finde es in bestimmten Fällen auch sinnvoll, mit dem Auto in die unbewohnte, einsame Natur zu fahren, statt im Ballungsraum vor der Haustüre spazieren zu gehen. Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 25.03.2020, 16:03



Antwort auf diesen Beitrag

klar darfst du, es macht sogar Sinn etwas rauszufahren, anstatt in der Stadt vielen Menschen zu begegnen. Orte, an denen sich erfahrungsgemäß viele Menschen tummeln würde ich meiden. Gegen laufen in der Natur ist nichts einzuwenden, nur Freunde oder so dürfen nicht mit. Söder bezeichnet es sogar als wichtig. LG Goldbear

von Goldbear am 25.03.2020, 18:06