Toadie
Hallo, diskutiere gerade mit einer Bekannten. Folgendes, egal ob Schulpflicht oder nicht. NRW - nächste Woche beginnen die Herbstferien. In unserem Kreis häufen sich die Zahlen in den Schulen. Zig Kinder und Lehrer sitzen in Quarantäne. Wenn das Kind nun die letzte Schulwoche „schwänzt/ krank macht“ und nun in dieser Woche einer positiv getestet würde, wie verhält es sich mit diesem Kind? VG
Hallo, landet mit in Quarantäne... Kind war eine Woche nicht in der Schule. In der Woche ist ein Mitschüler erkrankt, wie sich dann rausstellte Corona. Die gesamte Klasse kam in Quarantäne. Auf Nachfrage beim Gesundheitsamt kam die Aussage, es würde keine Aufhebung der Quarantäne für einzelne Kinder geben. Obwohl das Kind sogar einen negativen Test hatte, weil es getestet wurde, als es selber wegen Erkältung fehlte. Gruß Aeonflux
Echt jetzt ?!? Das ist ja aber völlig unlogisch - warum muss das Kind in Quarantäne, wenn es definitiv keinen Kontakt hatte zu anderen Kindern, da selbst krank daheim ?? Und dannn noch einen negativen Test ?? Kann es sein, dass die Prioritäten teilweise etwas schräg liegen ? Das würde ich aber mal hinterfragen... Lg, Lore
Es soll ja keine Durchmischung der Klassen geben. Wer soll das einzelne Kind denn Unterrichten? LG Inge
Aber doch nicht Quarantäne, das ist ja nochmal was anderes
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Da hast du Recht, Quarantäne ist dann Blödsinn, zumindest wenn das Kind "lage genug" nicht in der Schule war. Würde ich auch gegen vorgehen, wenn mein Kind darunter leidet, dafür gibt es ja keinerlei rechtliche Grundlage. LG Inge
Warum? Kind A fehlt diese Woche. Kind B wird nächste Woche, bevor Kind A und B sich wieder treffen positiv getestet. Dann hatte Kind A und Kind B immer noch letzte Woche, also innerhalb der Inkubationszeit, Kontakt miteinander. Was ist also daran unlogisch daa beide in Quarantäne müssen? Ein Test ist frühestens 3 Tage nach Ansteckung positiv, spätestens 14 Tage danach. Also werden alle Kontakte 14 Tage vor positiven Test automatisch Verdachtsfälle.
Es muss in Quarantäne. Es werden ja Kontakte aus den letzten zwei Wochen ermittelt. Es wäre ja durchaus möglich, dass das am Montag positiv getestete Kind bereits vergangene Woche weitere Personen ansteckte.
Bei uns wird zunächst die ganze Kohorte in Quarantäne gesteckt. War das Kind aber 72h vor Symptombeginn des anderen Kindes nicht mehr in Kontakt, dann müsste es nicht in Quarantäne und diese würde aufgehoben. Also letzter Kontakt Freitag, erste Symptome Sonntag, Testergebnis Dienstag, da müsste das Kind mit in Quarantäne. Erst bei Symptombeginn Dienstag und letztem Kontakt Freitag wäre es bei uns sicher raus. Ansteckung wird zwischen 48h und 72h rückwärts gerechnet, das mit den 14 Tagen ist die Quarantänedauer.
Meine Tochter war am 23.09 das letzte Mal in der ( sie schwänzt nicht wir sind in Mutter Kind Kur). Samstag kam abends eine Mail der Klassenlehrerin das die Klasse sich in Quarantäne ab sofort befindet weil ein Kind positiv getestet wurde. Sonntag bekam ich eine Mai ( so'n 08/15 Ding) von unserem Kreis Gesundheitsamt , ich habe daraufhin angerufen, die Sachlage erklärt ( ich wollte ehrlich verhindern das mein Kind 14 Tage in Quarantäne ist, 4 hätte ich ja verstanden) , Ergebnis Kind ist über eine Woche nicht in der Schule gewesen also muss meine Tochter NICHT in Quarantäne. Jetzt kommt aber das aber, jedes Gesundheitsamt macht seine Regeln, es gibt andere Ämter die mein Kind für 4 Tage in Quarantäne geschickt hätten wegen der zwei Wochen, vielleicht gibt es auch so faule Ämter die alle gleich lang in Quarantäne stecken wollen, aber das ist nicht richtig ein Kind was zb schon eine Woche nicht mehr Kontakt zu dem besagten infizierten Kind hatte hat auch nur noch maximal eine Woche Quarantäne vor sich!!! Alles andere würde ich auch nicht akzeptieren und mit Klage drohen. Warum einigen Ämter sieben Tage reicht weiß ich nicht.
Münsterland um genau zu sein,
Deine Tochter hatte ja auch nachweislich keinen Kontakt zum erkrankten Kind und muss logischerweise nicht in Quarantäne. Folgende Rechnung gibt es... Sympotmbeginn des Index minus 48h oder 72h ( hängt immer etwas von den Umständen ab), in dem Zeitrahmen werden die Kontakte ermittelt und recherchiert. Die Quarantäne gilt dann für 14 Tage ab dem letzten Kontakt. Da man die nicht rückwärts verfügen kann, kann es zu offiziellen Zeiträumen von z.B. einer Woche kommen.
Nur mal so aus Interesse: Wen hättest Du denn verklagt? Und auf was? Und ist Dir bewusst, dass Klageverfahren laaaaange dauern?
Ich hätte das Gesundheitsamt bzw das zuständige Ministerium verklagt wenn sie die Quarantäne nicht angepasst hätten. Beispiel Meine beiden kleineren waren Anfang September an einem Dienstag das letzte Mal in der Kita ( meine Tochter hatte morgens mehrfach Niesen müssen, da ich eh im BV bin habe ich beide zu Hause gelassen), Mittwoch würden die Erzieherinnen getestet ( darfst du hier bis zu den Herbstferien als Erzieher oder Lehrer alle zwei Wochen kostenlos), fr bekamen sie das Ergebnis mit dem Ergebnis positiv ohne Symptome. Es wurde vom Amt zurück gerechnet das die Erzieherinnen ab Montag ansteckend waren, also hätten sich meine Kinder am Montag oder Dienstag anstecken können , nicht aber am Rest der Woche da sie Zuhause waren. Ich habe drauf bestanden das die Quarantäne gekürzt wird und nach einigen hin und her ( ja auch mit der Aussage das ich meine Rechtsschutz einschalte ) Recht bekommen, meine Kinder hatten nach Dienstag keinen Kontakt mehr also begann ihre Quarantäne Zeit drei Tage eher als bei den Kindern die bis Freitag Kontakt hatten. Und ja ich würde klagen, Quarantäne und alles sehe ich ein aber keine Willkür!! Ich hätte meinen Kindern die Quarantäne dann sicher nicht ersparen können aber sie hätten gemerkt das ich ihre Rechte ernst nehme. Das gleiche hätte ich jetzt bei meiner Erstklässlerin gemacht, sie hatte 10 Tage keinen Kontakt zu dem Kind ist ca 550 km entfernt und sollte in Quarantäne weil sie in die Klasse normalerweise geht?? Nein, Danke
Äh, wenn Du jetzt klagst, dann hast Du etwa Ende 2001 eine Entscheidung. Und bis dahin mußt Du Dich an die Anordnung halten, weil so eine Klage nämlich nichts daran ändert. Was genau hilft Dir das? Die Drohung mit Klage und Anwalt ist immer so ein wenig wie die Erwachsenen-Version von "Das sage ich meiner Mama" Aber ich gehe eher davon aus, dass Du das Richtige willst und das Falsche sagst. Dich also gegen die Anordnung ggf. auch gerichtlich wehren würdest, aber Dir nicht bewußt ist, dass man das mit einer Klage nicht zeitnah erreichen kann.
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